Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Angelegenheit bereits erledigt sei, da das Fürstentum Liechtenstein mit Hohenzollern Baden zugeteilt sei und man sich allgemeinen Lieferun- gen nicht entziehen könne, «daher dieses Opfer auch gebracht werden muss».46 Die Bezahlung der zu liefernden Lebensmittel musste von der fürstlichen Majoratskasse übernommen werden, da es unmöglich war, «auch nur die geringste Menge von Naturalien vom Volk zu erlangen».47 Während längerer Zeit ruhten nun die Verhandlungen über die Bundesakte, «da einzelne Lieferungsunterhandlungen alle vollauf be- schäftigten».48 Erst am 23. Mai wurde die Deputation der Mindermäch- tigen wieder in die k. k. Staatskanzlei eingeladen, «um einer Konferenz über die Abschliessung einer vorläufigen allgemeinen Bundesakte bei- zuwohnen».49 Metternich legte der Versammlung einen österreichisch- preussischen Entwurf von «Siebzehn Artikeln» vor.50 Die Vereinigung konferierte an den beiden nächsten Tagen über diesen Entwurf und verfasste eine gemeinschaftliche Erklärung darüber.51 Zuerst wurde festgestellt, dass die Deputation nur dazu bestimmt worden sei, um über die Art und Form der Verhandlung über die Bundesakte zu bera- ten, nicht aber um über die Verfassung selbst im Namen aller zu be- schliessen. Es wurde deshalb erneut angetragen, dass alle Bevollmäch- tigten der Fürsten und freien Städte zu den Beratungen über die Bun- desakte beigezogen werden sollten.52 Gleichzeitig wurden Wünsche und Bemerkungen zum vorgelegten Entwurf vorgebracht.53 Es wurde vor allem gefordert, dass jeder einzelne Bundestaat unverletzt bleiben sollte und die Gleichheit der Bundesstaaten untereinander bestimmter ausgedrückt werde, indem gesagt werde, «dass jede Oberherrschaft des einen über den andern ausgeschlossen sei».54 Die Einteilung in Kurien war in dem Entwurf von Metternich schon vorhanden. Liechtenstein war zusammen mit Braunschweig, Nassau, Hohenzollern, Lippe und 46 HKW ad 2042/1815, 6. Mai 1815; HKW an Wiese. 47 Malin, 167. 48 HKW 2310/1815, 29. Mai 1815; 7. Bericht von Wiese. 49 1. c. 50 1. c. cf. Huber I, 558. 51 I.e. 52 1. c. 53 1. c. 54 1. c. 207
	        

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