Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

senberg und im gleichen Monat zwei Entwürfe Humboldts vorgelegt wurden.18 Daraufhin nahmen am 2. Februar 1815 die im deutschen Ausschuss nicht vertretenen Klein- und.Mittelstaaten ihre Tätigkeit wieder auf. Sie verlangten, dass der «teutsche Congress unter Zuziehung aller Theile des künftigen Ganzen» baldmöglichst versammelt werde und in freier Beratung und Beschlussnahme die deutsche Verfassung berate.19 Liech- tenstein war auch bei dieser Note noch nicht unter den Unterzeichneten, doch ist «Liechtenstein, das im Februar den Beitritt vollzog, hinzuzu- rechnen».20 Der preussische Vizekanzler Freiherr Georg Walther Vincenz von Wiese übernahm Ende Februar 1815 die Vertretung des Reichsfürsten- tums bei den Kongressverhandlungen.21 An der Versammlung vom 28. Februar 1815, an der alle Abgeordneten teilnahmen, legte von Wiese zuerst seine Vollmacht des liechtensteinischen Fürsten vor und er wurde nicht nur als dessen Bevollmächtigter anerkannt, sondern von allen beglückwünscht zu diesem ehrenvollen Auftrag.22 Liechtenstein ist also seit diesem Datum offiziell vertreten bei den Verhandlungen des Wiener Kongresses über die deutsche Verfassungsfrage.23 Im Gan- zen hatten sich nun 34 Mittel- und Kleinstaaten zu einer Vereinigung zusammengetan, die gegen die «Pentarchie» der grossen Fünf gerichtet war.24 18 1. c. 553. Metternich wurden die zwei Entwürfe Humboldts erst im Februar vorgelegt. 19 1. Bericht von Wiese. 20 Huber I, 554, Anm. 1. 21 Freiherr Georg Walther Vinzenz von Wiese (1769 —1824). Seit 1806 Vize- kanzler in Gera; durch Kaiser Franz in den Adelsstand erhoben. Ausser Liechtenstein vertrat Wiese auch Hohenzollern-Sigmaringen und beide Reuss. Seit 1822 war er geheimer Rat, Kanzler und Consistorialpräsident der reussischen Regierung. 22 1. Bericht von Wiese. 23 Wie stark auf die volle Souveränität der Mitglieder der Vereinigung ge- achtet wurde, zeigt das vergebliche Ansuchen der fürstlichen Häuser von der Leyen und von Jsenburg und des Grafen von Bentink um Aufnahme, da sie den wirklichen Besitz der Souveränität nicht nachweisen konnten, cf. 1. Bericht von Wiese; Huber I, 560. 24 30 Fürsten und 4 freie Städte, cf. Huber I, 551. 203
	        

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