Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

auch der starken Persönlichkeit Johann I. wenigstens nach aussen beugen, so liess es doch im Innern nie von dem Alterhergebrachten ab, das besonders im bäuerlichen Volk stark verankert ist; die immer wie- der vorgebrachten Bitten und Forderungen sind Zeugnisse dafür. Unter Fürst Alois zeigte sich ein teilweises Eingehen auf die Wünsche des Volkes. Zum Teil wurden Forderungen, die 1831/32 während der Un- ruhen und 1840 durch die Deputation gestellt worden waren, durch die spätere Gesetzgebung erfüllt. Manche Vorschriften, die zu Beginn des Jahrhunderts erlassen worden waren, mussten abgeschwächt oder sogar fallengelassen werden. Aus der Gesetzgebung ist auch zu ersehen, dass der obrigkeitliche Druck nachgelassen hatte. Er trug nicht mehr im gleichen Masse die harten Züge des Absolutismus. Wohl war den Ge- setzen und Verordnungen noch der Stempel des alleinigen Herrschers und des bürokratischen Beamtentums aufgedrückt, das durch seine umständlichen, minutiösen, kleinlich wirkenden Vorschriften und Para- graphen in echt josefinischer Manier den Untertanen bis ins letzte Detail Befehle und Verhaltungsweisungen erteilte, um dadurch eine um so bessere Kontrolle ausüben zu können. Spürbar war aber auch der ehrliche Wille des Monarchen, das Volk nicht nur zu beherrschen, sondern mittels der Gesetzgebung dem Volkswillen einen kleinen Schritt entgegenzukommen. Wie stark dieser Wille war, geführt von fähigen Persönlichkeiten, kam 1848 in seinen Forderungen und Ideen zum Ausdruck. 199
	        

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