Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Dem Armenfonds wurden ein Teil der Verlassenschafts- und Ehe- taxen und alle Geldstrafen, die nicht schon einem anderen Fonds zu- standen, angewiesen.195 Die Verwaltung des Fonds lag in den Händen der Armenkommis- sion, die das eingeflossene Geld durch verzinsliche Darlehen sicher an- zulegen hatte.196 Bis das Kapital des Fonds genügend angewachsen war, um eine allgemeine Unterstützung zu gewähren, durfte nur in Ausnahmefällen die Versorgung einzelner vorgenommen werden.197 Jedes Jahr musste eine Rechnungsrevision stattfinden, die der Hof- kanzlei zur Kontrolle vorzulegen war.198 Die Rechnungen der Orts- Armenkommissionen unterstanden der Aufsicht der Landes-Armen- kommission und mussten von dieser einer jährlichen Revision unter- zogen werden.199 Die Errichtung des Armenfonds war als Ergänzung zum Waisenamt eine notwendig gewordene, soziale Einrichtung. Es konnten dadurch extreme Härtefälle, die bei der allgemeinen Armut der Bevölkerung nicht selten auftraten, vermieden oder wenigstens gemildert werden. Indem in der Kommission Ortsrichter, Lehrer und Geistliche vertreten waren, wurde einer Vertretung des Volkes eine, wenn auch geringe Mitwirkung an einem kleinen, politisch gesehen bedeutungslosen Zweig der Landesverwaltung zugestanden. Der Armenfonds wuchs sehr rasch an wies 1866 ein Kapital von 23.544.— fl. auf.200 Die Gesetze, die unter Johann I. anfangs des 19. Jahrhunderts er- lassen wurden, zeigen fast alle die Tendenz zur Zentralisation des Rechtes, der Staatsgewalt und der Verwaltung.201 Dem Volk wurden fast alle Rechte genommen und in die Hand des Oberamtes gelegt. Doch konnten dem Volk auf längere Zeit nicht Rechte entzogen wer- den, die es in jahrhundertelanger Geschichte erworben und in vielen Generationen besessen und weitergegeben hatte. Musste sich das Volk 195 1. c. §§ 10 bis 18. 196 1. c. § 19. 197 1. c. § 20. 198 1. c. § 22. 199 1. c. §§ 23 bis 25. 200 Schädler, Landtag, 141. 201 cf. Malin, 122. 198
	        

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