Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

fassung über die umzulegende Steuer».42 Obwohl von eigentlichen Ständen in Liechtenstein nicht gesprochen werden kann, da kein Adel vorhanden war, wird eine Zweiteilung der Vertreter vorgenommen. Die Geistlichkeit und der Vertreter Österreichs bilden die höheren Stände und die Richter und Säckelmeister jeder Gemeinde vertreten das Volk.43 Eine weitere Unterscheidung wurde nach Vermögensverhältnissen vorgenommen. § 10 sagt, dass jeder Untertan, der an liegendem Ver- mögen einen Steuersatz von 2000.—• fl. nachwies, an den ständischen Beratungen teilnehmen konnte. Dieser Steuersatz war aber so hoch geschraubt, dass neben den Richtern und Säckelmeistern kein Unter- tan an den Beratungen teilnehmen konnte. Die Einteilung nach der Versteuerungssumme begründet Schuppler dadurch, dass die Einteilung nicht nach dem Besitz einzelner Gütergattungen vorgenommen werden könne, «indem fürs erste nicht alle Gemeinden Güter von der nämli- chen Art wie z. B. Weingärten und Felder haben, weil fürs -zweyte die Qualität der Güter und ihr Werth verschieden sohin ihr Terrain kein richtiger Maßstab ihres Preises seyn kann, und weil fürs dritte Alpen lediglich Gemeindgüter in der oberen Landschaft sind, die untere Land- schaft hingegen gar keine hat, deswegen fanden die Unterzeichneten der Localität angemessen die Steuersumme von 2000.— fl. beim Land- mann anzunehmen».44 Als Grund, dass die Richter und Säckelmeister jeder Gemeinde ipso facto Mitglieder der ständischen Beratungen wurden, gibt Schuppler an, dass «gewöhnlich die Vermöglicheren und Geschikteren zu Ge- meindevorstehern gewählt werden und weil sie, wo es sich um das Berechnen in Geschäften der Gemeinden handelt, immer nur nach vor- läufiger Unterredung mit den Gemeindsangehörigen einschreiten, da- her auch bey ständischen Beratungen nur das Organ ihrer Gemeinds- bürger wären, der Zweyte noch wichtigere Grund war, den Wider- spruchsgeist, der dem hiesigen Landvolke noch von der alten Verfas- sung her anklebt nicht zum Nachtheile, sondern zum wirklichen Vor- theil des Landes zu begegnen, weil es noch immer Individuen gibt, die der dermaligen Ordnung der Dinge widerstreben und ohne Rücksicht 42 Schädler, Entwicklung, 19. 43 cf. Klüber, 404, 417e, 437d. 44 HKW S 304, 4036, 18. Juni 1818; Schuppler an Fürst. 22
	        

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