Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Peter Kaiser, Kurat Wolfinger und Dr. Grass bemühten sich um eine Verbesserung des liechtensteinischen Schulwesens. Sie konnten auch Teilerfolge erzielen und Grundlagen schaffen für die spätere Ent- wicklung der Schule. Für die nächsten Jahre jedoch rückte das Schul- wesen in den Hintergrund; es wurde verdrängt von anderen wichtigen Entscheidungen. Der ausschlagende Aufschwung des Schulwesens aber kam erst nach 1848. Durch die Ereignisse dieses Jahres waren für die folgende Zeit bessere Voraussetzungen geschaffen worden für einen günstigen Aufbau des ganzen Schulwesens Die Ideen, die im Entwurf von 1837 noch keinen Anklang gefunden hatten, fielen nun auf frucht- baren Boden und beendigten einen wesentlichen Abschnitt des Schul- wesens durch das Schulgesetz vom 9. Februar 1859. Nach Landvogt Schuppler kamen die treibenden Kräfte, welche auf eine Weiterent- wicklung der Schulverhältnisse hinzielten, nicht von der Obrigkeit her, sondern von der Geistlichkeit und von einzelnen Männern, die sahen, was für eine wichtige Rolle das Schulwesen spielte. So forderte die Deputation, die 1840 nach Wien reiste, eine Revision des Schulwesens.116 Auch 1848 wurde in einem Verfassungsentwurf dem Land die Pflicht zuerkannt, «durch möglichste Hebung des Schulunterrichtes die geistige und sittliche Bildung der Jugend zu befördern».117 1848 gab es auch in Österreich Reformbestrebungen im Volksschulwesen. Freiheit und Un- entgeltlichkeit des Volksschulunterrichtes, Selbständigkeit der Lehrer und Freiheit in der Wahl der Unterrichtsmethoden, Unabhängigkeit der Schule und der Schulaufsicht vom Untertänigkeitsverbande und von der Kirche, Ausgestaltung des Lehrerbildungswesens etc. wurden gefordert.118 Man hatte in Liechtenstein wohl einige Versuche zur Hebung des Schulwesens unternommen, doch führten die meisten zu keinem Er- gebnis oder nur zu unbedeutenden Änderungen. Die Jahre nach Schuppler bis zum neuen Schulgesetz waren eine Zeit der Versuche und des vorsichtigen Tastens auf einem relativ noch neuen und unbe- kannten Gebiet. Es mussten zuerst Erfahrungen gesammelt werden, 116 ct. oben S. 108; 110. 117 Schädler, Urkundensammlung, Nr. 303, Entwurf zu einer Verfassung des Fürstentums Liechtensteins, § 88. 118 Staatswörterbuch IV, 831. 170
	        

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