Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Neu geschaffen wurde die Werktags- oder Fortbildungsschule, in welcher «der Unterricht noch weiter verfolgt und geübt» wurde.51 Zum Besuch verpflichtet waren die Knaben und Mädchen, «die keine höhere Bildungsänstalt besuchen, während der ersten zwei Jahre nach ihrer Entlassung aus der Elementarschule . . . »,52 Die Lehrer wurden eingeteilt in solche mit definitivem und solche mit provisorischem Zeugnis.53 Definitiv angestellter Lehrer war, wer wenigstens zehn Jahre Lehrer war und über sämtliche Lehrgegenstände eine Prüfung abgelegt hatte.54 Kein Lehrer durfte neben seinem Beruf noch eine Nebenbeschäftigung ausüben, ausgenommen Mesner- oder Organistendienst.55 Das Amt des Schulinspektors blieb wie bisher in jeder Gemeinde in den Händen des Pfarrers.56 Er wurde nun verpflichtet, ein Tagebuch zu führen, worin er seine Eindrücke von Schulbesuchen zu notieren hatte. Ebenso musste er genauen Bericht über seinen Religionsunterricht ein- tragen und jährlich bis Ende September hatte er dieses Tagebuch dem Schulvisitator abzugeben, welcher es der Oberschulbehörde einzusen- den hatte.57 In jeder Gemeinde wurde nun ein Schulvorstand geschaffen. Er setzte sich aus dem Ortschulinspektor, dem Ortsrichter und Säckel- meister und aus einem vierten Mitglied, das von den andern drei auf sechs Jahre gewählt wurde,58 zusammen und versammelte sich monat- lich einmal.59 Dieser Schulvorstand hatte darauf zu achten, dass die Schulgesetze und Schulverordnungen befolgt wurden, das Schulver- 51 I.e. §5. 52 1. c. § 20. Die Fortbildungsschule wurde wöchentlich dreimal abgehalten; einmal pro Woche mussten auch die sonntagsschulpflichligen Knaben die Fortbildungsschule besuchen. (§ 21). 53 1. c. § 26. 54 1. c. § 27. Lehrer mit provisorischen Zeugnissen mussten sich nochmals einer Prüfung unterziehen, «wenn sie auf eine Lehrstelle ferneren An- spruch erheben wollten». (§ 28). 55 1. c. § 34. 56 1. c. § 36. 57 1. c. § 38. 58 1. c. § 40. 59 I.e. §41. 160
	        

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