Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

häuften sich immer mehr. Im Schulbericht vom 11. November 183330 wurde als Hauptgrund für die schlechten Leistungen «vernachlässigter Schulbesuch» angegeben. Am gleichen Tag kam eine Verordnung he- raus, «um dem ganzen mehr Haltung zu verschaffen».31 Die Eltern wurden verpflichtet, die Kinder in die Schule zu schicken. Unentschul- digtes Fernbleiben wurde bestraft. Die Lehrer mussten eine Liste über unentschuldigtes Fernbleiben führen, welche dem Oberamte monat- lich vorzulegen war. Die Wanderung der Kinder nach Schwaben oder «ihre Verwendung in Fabriken» wurde untersagt. Damit die Kinder den Eltern in der Wirtschaft helfen konnten, wurde erlaubt, «sobald es die Tageslänge gestattet und wenn es nötig ist»,32 die Schule morgens um 6 Uhr zu beginnen und bis 8 Uhr zu halten. Trotz dieses Erlasses trafen im nächsten Jahr wieder verschiedene Gesuche von Gemeinden ein, Kinder aus armen, mittellosen Familien über den Sommer nach Schwaben zu entlassen, «weil ihre Eltern sie über den Sommer hin- durch weder erhalten noch auf den kommenden Winter zu bekleiden vermögen, wenn ihnen nicht über den Sommer die Auswanderung ge- stattet werden sollte».33 Im März 1834 nahm Carigiet Stellung zum Gesuch der Gemeinde Triesenberg, die Sommerschule aufzuheben.34 Er schlug vor, die Schul- zeit von Mitte September bis Ende Juni festzusetzen, da oft ganze Fa- milien während des Sommers in «einer zwei- bis dreistündigen Ent- fernung vom Wohnorte»35 leben. Es sei auch wahr, dass «in der Ge- meinde Triesenberg in Abgang anderer Erhaltungsmittel selbst unmün- dige schulpflichtige Kinder ihre Nahrung und Bekleidung im Auslande zu suchen gezwungen sind. Die Mehrzahl lebt aber nicht in dieser Lage».36 30 LRA NR 33/1, 359, 11. Nov. 1833; Bericht des Schulinspektors. 31 LRA NR 33/1, 11. Nov. 1833; OA an Geistlichkeit. 32 1. c. 33 LRA NR 33/1, 3. März 1834; Richter Andreas Verling aus Vaduz an OA. 34 LRA NR 33/1, 108, 16. März 1834; Carigiet an OA. 35 1. c. 36 1. c. Ähnliche Zustände herrschten in Tirol, wo auf dem Lande grössten- teils nur die Winterschule abgehalten wurde, die Sommerschule hingegen nur an zwei Tagen in der Woche. Der Sommer diente oft nur dazu, das während des Winters mühsam erlernte wieder zu vergessen, cf. Weiss II, 929 f. 157
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.