Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

herrschten in Österreich, wo die Gemeinden «wegen ihrer Armut nicht imstande waren, vorschriftsmässige Schulhäuser herzustellen».24 Gleiche Kämpfe hatten das Oberamt und die Geistlichen in den Gemeinden wegen des nachlässigen Schulbesuches auszufechten. Im Schulbericht von 183325 wurde vorgeschlagen, «für unentschuldigtes Fernbleiben soll als Strafe für allgemeine Schüler 1 + , für Sonntags- schüler 3+ eingeführt werden».20 Im gleichen Bericht heisst es weiter: «Entgegen dem § 5 des Schulgesetzes von 1827 wird hauptsächlich in der unteren Landschaft nur durch drei halbe Tage wöchentlich Schule gehalten. Deshalb sind die Kinder in fast allen Lehrgegenständen zu- rückgeblieben, und das, was in Wintermonaten erlernet wurde, gerät in der Sommerzeit grossenteils in Vergessenheit».27 Auch die Nachläs- sigkeit der Familienväter wegen des Schulbesuches der Kinder wurde gerügt. Der Grund für den nachlässigen Schulbesuch im Sommer war, dass die Kinder bei der Ernte eingesetzt wurden und zweitens, dass ein Teil der Kinder nach Schwaben auswanderte und dort bei der Ernte mithalf oder Hirtendienste verrichtete und sich so selbst den Lebensunterhalt wenigstens für einen Teil des Jahres verdienten. Triesenberg bat 1833, «dass in ihrer Gemeinde nur die Winterschule abgehalten werde»,28 da im Sommer während der Heuernte die schulpflichtigen Kinder in die zwei bis drei Stunden entfernten Weiden und Alpen mitkommen mussten. In der unteren Landschaft schickten die Eltern ihre schul- pflichtigen Kinder häufig nach Vorarlberg, wo sie in Fabriken arbeiten mussten und wodurch die Kinder natürlich dem Unterrichte entzogen wurden. Das Oberamt schrieb an das Landgericht Feldkirch, «künftig nur noch solche Kinder aus dem Liechtensteinischen zur Arbeit in ihre Fabriken aufzunehmen, welche sich mit hierämtlichen Zeugnisse aus- weisen vermögen, dass sie die Erlaubnis zum Fabrikbesuche erhalten haben».20 Die Listen über unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule 24 Weiss, II, 268. 25 LRA NR 33/1, 8. Okt. 1833; Bericht über die Hauptschulprüfungen. 26 1. c. 27 1. c. 28 LRA NR 33/1, 9. Okt. 1833; Triesenberg an OA. 29 LRA NR 33/1, ad359, ohne Daruni; zum Bericht des Schulinspektors vom Jahr 1833. 156
	        

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