Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

tragen werden».29 Als Religionsbücher wurden der in Österreich vor- geschriebene kleine Katechismus und «Schmids kurzer Auszug aus der Religionsgeschichte, dann Jais Sittenlehrbüchel»30 benutzt.31 Zum Le- sen und Buchstabieren konnten dieselben Werke verwendet werden. Ein Rechenbuch wurde überhaupt nicht erwähnt. § 5 schrieb lediglich vor, dass nach den vier Spezien und der regula de tri gerechnet werden sollte und «soviel als möglich das sogenannte Kopfrechnen geläufig zu machen»32 sei. Auch hier wieder ist die Absicht deutlich spürbar, in der Schule nur das unbedingt Notwendige zu lehren. Der Schulbesuch wurde nur im Wintersemester genau vorgeschrie- ben.33 Jeden Morgen wurde eine hl. Messe besucht und anschliessend war Unterricht bis 11 Uhr. Nachmittags dauerte er von 1 bis 4 Uhr. Die wöchentliche Einteilung in den einzelnen Gemeinden blieb dem Lokalinspektor vorbehalten. Die Sommerschule34 wurde nur dreimal in der Woche vormittags abgehalten, nämlich am Montag, Mittwoch und Freitag. In § 11 steht die Bemerkung: «Auf den Besuch derselben ist besonders bei Kindern, welche ihren Altern zu Hause, auf eine oder die andere Weise Aushilfe thun können, nicht so strenge wie bei der Winterschule zu sehen». Der Grund dafür war, dass viele Kinder im Sommer nach Schwaben aus- wanderten, um dort bei der Ernte zu helfen und so ihren Unterhalt zu verdienen; andere, mussten ihren Eltern in der Landwirtschaft helfen. In den späteren Jahren folgten häufig Klagen über die «Schwaben- kinder» und über starke Vernachlässigung der Sommerschule. Die Sonntagsschule33 stellte eine Repetition des gelernten Stoffes dar. Sie musste von allen Knaben und Mädchen, welche aus der Sommer- 29 Schulplan § 2. 30 1. c. 31 Näheres über die Lehrmittel in der Schule cf. Martin, 212 ff. 32 Schulplan § 5. 33 1. c. §§ 7, 8, 9. 34 I.e. §§10, 11. 35 1. c. § 12. 143
	        

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