Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Die Schule wurde zeitlich unterteilt in: a. Winterschule. Sie dauerte von Martini23 bis Ostern und wurde täg- lich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage abgehalten. Zwei halbe Tage pro Woche konnte «dem Lehrer eine Erholung gestattet werden».24 b. Sommerschule. Sie begann um Georgi25 und dauerte bis Mitte Sep- tember und wurde dreimal in der Woche vormittags abgehalten. c. Sonntagsschule. Zum Besuch derselben waren alle aus der Winter- und Sommerschule entlassenen Knaben und Mädchen bis zum 20. Jahre pflichtig. Die Schulpflicht begann mit dem erreichten siebten Jahre und dauerte in der Regel bis zum 14. Jahr. Die Schulbehörde bestand aus den Lokalinspektoren, dem Schul- inspektor und dem Oberamt. Der ganze Schulplan stellte eine Übergangslösung dar, der nur die wichtigsten Probleme erwähnte. Schuppler selbst war sich dessen auch wohl bewusst, schrieb er doch am Schluss: «Da im gegenwärtigen Schulplan nur der nothwendigste Umriss angegeben ist, so bleibt das umständlichere der jedesmaligen Berathung der oberen Schulbehörde vorbehalten».28 Die wichtigste Neuerung war die Einführung des Schulinspektoren- amtes. Der Schulinspektor hatte hauptsächlich darüber zu wachen, «dass der Unterricht nach einer gleichförmigen Methode» stattfand.27 Schuppler hatte schon am alten Schulplan bemängelt, dass derselbe «keine Einheit herbeizuführen vermöge».28. Dieser «Einheitsgedanke» zeigte sich auch in den Lehrmitteln, die vorgeschrieben wurden. Reli- gion und christliche Sittenlehre mussten «wenigstens in ein und der nämlichen Schule, nach einer und der nämlichen Auflage . . . vorge- 23 Martini ist am 11. November. 24 Schulplan § 7. 25 Georgi ist am 23. April. 26 Schulplan § 29. 27 1. c. § 24. 28 LRA SR S 1, 259pol., 1. Dez. 1820; Schuppler an die Geistlichkeit. 142
	        

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