Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

jedoch nicht beeinflussen und schrieb zurück, dass Vagabunden nicht im Land geduldet würden und das Oberamt erhebe gegen deren Taufe Einspruch.27 Wenn der Bischof dennoch auf seiner Meinung beharren sollte und darauf bestehe, dass solche Kinder im Taufregister einge- tragen würden, so mache das Oberamt die Gemeinden darauf auf- merksam, dass sie selbst für «eventuell auftretende Aufnahme und Duldung des Gesindels» verantwortlich seien.28 Der ganze Streit fand auch im Volk Anteilnahme, da es ja um eine ihm naheliegende Sache ging und es darüber hinaus auch ein wenig mit Schadenfreude die Auseinandersetzung zwischen den beiden Obrigkeiten verfolgte.29 Da der Bischof nicht gewillt war, von seinen Forderungen abzu- lassen,30 verordnete Schuppler in einem Zirkular an die Geistlichkeit31 dass die Taufe von Kindern heimatloser und fremder Eltern «nur die Erfüllung eines göttlichen Gebotes» sei und keinen Einfluss auf die bürgerlichen Verhältnisse des Getauften habe.3-2 Um aber für alle Fälle irgendwelchen Ansprüchen vorzubeugen, wurden die Geistlichen an- gewiesen, für solche Taufen «nur eine geheime mit dem ordentlichen Taufbuche in keiner Verbindung stehenden Vermerkung» zu führen.33 Die Priester durften über diese geheime Taufe ohne die Erlaubnis des Oberamtes weder mündliche noch schriftliche Zeugnisse abgeben.34 Mit dieser etwas schildbürgerlich anmutenden, echt josefinischen Lösung versuchte Schuppler, trotz der Intervention des Bischofs seinen 27 ]. c, 13. Febr. 1823; Schuppler an den Bischof. 28, I. c.; bezeichnend für Schuppler ist seine Schlussbemerkung, dass er nur aus Amtspflicht handle und seine persönliche Ehrerbietung für den Bischof dadurch in keiner Weise beeinflusst werde. 29 LRA SR F 3, ohne Nummer, 14. Febr. 1823; der Triesenberger Richter Johann Schlegel schrieb an das Oberamt: «Es scheint mir, das geistliche Geseze und das hochfürstliche Geseze stimmt nicht zusammen. Soviel dem hochlöblichen Oberamt zur Kenntnis». 30 Der Bischof dürfte sich auch an den Fürsten gewandt haben und so zu einem teilweisen Erfolg gekommen zu sein; cf. Mayer, 619. 31 LRA SR F 3, 21. März 1823; Zirkular des OA an die Geistlichkeit. 32 1. c. 33 I. c. 34 1. c. 126
	        

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