Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

men. Das Jahr 1848 verlangte in ungestümen Forderungen in erster Linie eine Lösung der politischen und erst in zweiter Linie der wirt- schaftlichen Probleme. Fürst Alois hatte vielleicht geglaubt, mit den 1847 unternommenen Ansätzen zur sozialen Besserstellung des Volkes einen gewaltsamen politischen Umsturz verhindern zu können. Dabei hatte er aber übersehen, dass dem Volk nicht Rechte vorenthalten wer- den konnten, die es schon seit langem forderte und zu ereichen ver- suchte. Der Sonderbundskrieg in der Schweiz im November 1847, dem ganz Europa ein starkes Interesse entgegenbrachte,115 veranlasste auch Fürst Alois, Vorkehrungen im Lande zu treffen.110 Allen Militärpflich- tigen wurde die Ausreise untersagt und auch an Nichtpflichtige wur- den keine Pässe mehr ausgegeben. Der Landvogt musste zum Kreis- chef in Vorarlberg gehen und sich dort beraten lassen, was für Mass- nahmen zu treffen seien gegen «allfällige Flüchlinge», wobei aber «einerseits Rücksichten der Menschlichkeit nicht ausser Acht gelassen, andererseits die Ruhe und Sicherheit des eigenen Landes nicht gefähr- det werden»117 dürfe. Wenn von der Schweiz her Gefahr drohen sollte, so war der Landvogt verpflichtet, unverzüglich in Vorarlberg um mili- tärischen Schutz nachzusuchen und gleichzeitig das eigene Kontingent unter österreichische Befehlsgewalt zu stellen.118 Die rasche Beilegung des kriegerischen Konfliktes in der Schweiz erübrigte jedoch eine Ein- berufung der liechtensteinischen Truppen oder sogar einen Einmarsch österreichischen Militärs. In Liechtenstein herrschte am Vorabend der 48er Bewegung eine trügerische Ruhe. Seit 1840 waren vom Volke aus keine Vorstösse mehr unternommen worden. Fürst Alois war es durch ehrliche Anteilnahme an den Geschicken seines Landes, durch seine Besuche110 und durch 115 cf. Spiess, 172 ff. 116 LRA NR 87/44, 26. Nov. 1847; HKW an OA. 117 1. c. Eventuellen Flüchtlingen durfte ein längerer Aufenthalt nicht ge- stattet werden; sie mussten auf österr. Gebiet abgeschoben werden, das ihnen grössere Sicherheit biete, «ohne Gefahr für die eigene Ruhe». 118 1. c. Einer Besetzung des liechtensteinischen Gebietes war jedoch nur im äussersten Notfall zuzustimmen, da sonst «im Lande ohne Noth Unzu- friedenheit» erregt würde. 119 cf. Menzinger, 39. Beim Abschied 1847 versprach Alois der versammelten Volksmenge, im nächsten Jahr «mit Frau und Kind» wieder zu kommen. 120
	        

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