Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

ders durch eine weitere Berufung von Schulschwestern.1)8 Ein alter Streitgrund der Untertanen unter sich sollte durch die Regelung des Bürgereinkaufes und der Gemeinheiten beseitigt werden.81' Anliegen von einzelnen Gemeinden sollten angehört, geprüft und darüber Ent- scheidungen getroffen werden.100 In einem Schreiben vom 29. August101 wurde ausführlich zu den einzelnen Punkten Stellung bezogen. Darin zeigt sich, dass trotz des guten Willens von Seiten Alois' noch Probleme offenstanden, welche nicht ohne weiteres gelöst werden konnten. Die Zehentablösung wurde besonders durch zwei Fakten erschwert: Erstens wurde befürchtet, dass die Geistlichkeit Schwierigkeiten berei- ten würde. Zweitens waren die Bauern kaum finanzkräftig genug, um sich von den Zehenten freizukaufen.102 Nur eine langfristige, raten- mässige Abzahlung würde den Loskauf ermöglichen, da sonst die Ver- schuldung der Privaten noch mehr zunehmen würde.103 Der Vorschlag lautete dahin, man möge eine zeitliche Befreiung der Neubruchzehnten einführen, damit nicht gleich von Anfang an von neu umgebrochenen Gründen ein Teil abgegeben werden müsse.104 Für die Wuhrbauten wurde vorgeschlagen, dass aus den Renten Vorschüsse gewährt werden sollen, die von den Gemeinden wieder zurückzuzahlen wären, wenn der Ertrag der überlassenen Zollgefälle nicht ausreichen würde.105 Wenn die Arbeiten ordentlich bezahlt wer- den könnten, so würden diese dringenden Bauten schneller ausgeführt. Für die Rheinkorrektion war grosse Eile geboten, da sonst die Gefahr bestand, dass die ganze Talfläche total versumpfte.106 Mit St. Gallen 98 1. c, Punkt 21. cf. unten S. 167 ff. 99 1. c, Punkt 19. 100 1. c, Punkt 16. Eschen wollte eine Mühle errichten und die Kirche er- weitern. Bendern klagte, dass Österreich seinen Patronatspflichten nicht nachkomme. Vaduz bat um Unterstützung' bei den Wuhrbauten. 101 LRA NR 87/44, 29. Aug. 1847; Das Schreiben ist wahrscheinlich von Men- zinger verfasst. 102 1. c, ad 1. 103 1. c. 104 1. c, ad 7. 105 1. c, ad 8; ad 6. 106 1. c, ad 12. 118
	        

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