Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

im Land zurückblieb und einen ausführlichen Bericht zu verfassen hatte. Die Weisungen, die Alois seinem Beamten erteilte, könnten als ein Versuch eines wirtschaftlichen und sozialen Reformplanes bezeich- net werden. Das Hauptgewicht liegt auf einer endgültigen Eindämmung des Rheines und der Herbeischaffung der dazu nötigen finanziellen Mittel.89 Zum zweiten sollte den einzelnen Gemeinden durch verschie- dene Massnahmen, besonders in der Zehentfrage, geholfen werden90 und einige Landesangelegenheiten wie Strassenbau, Schulwesen etc. in Angriff genommen werden.91 Dr. Mayer hatte zu prüfen, um welchen Preis und auf welche Art die Ablösung der Zehenten vor sich gehen könnte.92 Wegen der Rhein- wuhrbauten sollte ein Weg gefunden werden, um einen schnelleren und gesicherten Fortgang der Arbeiten zu ermöglichen, ohne die Gemeinden zu sehr zu belasten. Eine Unterstützung mit Staatsgeldern wurde in Betracht gezogen.93 Um im Land eine bessere finanzielle Grundlage zu schaffen, sollte versucht werden, eine Hausindustrie, die Holzschnitzerei, einzuführen; ebenso sollte die Spinnerei möglichst gefördert werden.94 Mineralquel- len, deren Bestehen an verschiedenen Orten vermutet wurde, sollten untersucht und zu eventueller Auswertung benützt werden.95 Die Pferde- und Rindviehzucht sollte verbessert und Prämien für Viehaus- stellungen geschaffen werden.96 Der Viehverkauf stellte einen wichti- gen Faktor in den Ausfuhrprodukten Liechtensteins dar, weshalb auf eine gute Zucht besonders geachtet werden musste. Für bessere Ver- kehrsverhältnisse war eine Beseitigung der die Strassen zerstörenden Rüfen notwendig, wie auch die Errichtung von neuen Strassen.97 Auch im Schulwesen sollten Verbesserungen vorgenommen werden, beson- 89 1. c, Weisung an Mayer, Punkte 6, 8, 12, 13, 15, 17, 23. 90 1. c., Punkte 1, 2, 3, 7, 9, 10, 11, 16, 19, 20, 21, 22. 91 1. c., Punkte 4, 5, 18. 92 1. c., Punkte 1, 7. Vor allem ging es um den Neubruchzehent. 93 1. c, Punkte 6, 8, 12, 13. Der mit St. Gallen 1837 abgeschlossene Vertrag sollte modifiziert werden, cf. Schädler, Landtag, 131 f. 94 1. c, Punkt 9. 95 1. c, Punkt 10. 96 1. c, Punkt 11. 97 1. c, Punkt 18, 20. 117
	        

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