Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1968) (68)

Lichtenstein errichtet werden möge: Und Unß demnach Seine Liebden gehorsamst angelangt und gebetten, Wir Ihro zu ihres gesambten fürst- lichen Haußes wahrem auffnehmen und ewigen angedencken Unßerer für ihme hegenden Kayßerlicher sonderbaren gnade, ihme dieße auch besondere Kayßerliche milde zu ertheilen und obgedachte beede freye Reichs-Graff- und Herrschafften Vadutz und Schellenberg zusammen in ein Fürstenthumb, unter dem nahmen deß Fürstenthumbs Lichten- stein allergnädigst zu erheben, auch das Schloß und Marek Vadutz mit eben dießem nahmen zu begnadigen und zu solchem ende die auff die Herrschaft Cromau von unßerm Vorfahrern am Reich, Kayßer Ferdi- nando Secundo glorwürdigster gedächtnus gegebene fürstliche Erhe- bung und nahmen Lichtenstein auch andere derselben anhängige von ersthochgedachtem Ferdinando Secundo den vierzehenden Novembris erstbesagten jahrs und Ferdinando Tertio den drey und zwantzigsten Octobris sechzehenhundert vierundfunffzig als Römischen Kayßern verliehene Kayßerliche Freyheiten auff obgemeltes Fürstenthum zu übertragen und demselben einzuverleiben auch dessen als graff- und Herrschaften ehemals gehabte und genossene Kayßerliche Vadutz- und Schellenbergische Privilegien zu bestettigen und Ihro zu erlauben, aller- mildest geruheten, auch noch andere sowohl in dem Schwabischen Crayß, als in der Schweitz und Graupünden etwa noch befindliche, entweder widerkäuflich vereussert und verkauffte oder auch nur pfandsweiße versetzte immediate Reichsgütter auf thuenliche weiße an sich zu bringen nahmens Unßer und des Heyligen Römischen Reichs einzulößen oder zu erkauffen und dießelbe seinem neuen Fürstenthumb in das Zukünftige zu allen Zeiten und Tägen als ein Theil und zuge- hörde einzuverleiben. Dass wir dahero gnädiglich angesehen, und betrachtet nicht nur das nunmehro schon über hundert Jahren her in dem Reichs Fürsten- standt erhobenen uhralten Haußes von Lichtenstein und desselben bei unßeren Vorfahrern am Reich Römischen Kayßern und Königen glor- reichesten andenckens und Unßerm Ertzhaus erworbene mannigfaltige stattliche und vortreffliche Verdienste, sondern auch in Kayßerlicher Milde behertziget ihre deß Fürstens Anthon Florians Liebden aigene Unßers Hochgeehrten Herrn Vatters und freundlich geliebten Herrn Bruders Kayßerlicher Majestäten und Liebden höchstseeligster gedächt- nus, nicht weniger dem Heyligen Römischen Reich in dero obgehabten 55
	        

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