Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1968) (68)

wenn sie gekauft würden, dem Fürstentum einzuverleiben. Fürst Anton Florian denkt offenbar an solche Zukaufe, damit das Darlehen an den schwäbischen Kreis frei werde, wie es ausbedungen war. Der Kaiser würdigt dann die Verdienste des Hauses Liechtenstein und insbesondere des Bittstellers Anton Florian: «Wir dahero gnädig- lich angesehen und betrachtet, nicht nur des nunmehro das schon über hundert Jahren hero in den Reichsfürstenstand erhobenen uralten Hau- ses von Liechtenstein und desselben bei unseren Vorfahren am Reich Römischen Kaisern und Königen glorreichsten Andenkens und unserem Erzhaus erworbene mannigfältige, stattliche und vortreffliche Ver- dienste, sondern auch in kaiserlicher Milde beherziget, ihre des Fürsten Anton Florians Liebden eigene unseres hochgeehrtesten Herrn Vaters' und freundlichst geliebtesten Herrn Bruders Kaiserlicher Majestäten hochseligsten Gedächtnis, nicht weniger dem Heiligen Römischen Reich in dero obgehabten und ruhmwürdigst vertretenen fürnehmsten Bot- schaften, Kommissionen und anderen grossen Verrichtungen geleistete vielfältige, hochansehnliche, getreu und wohlerspriessliche Dienste, in- sonderheit aber gnädigst zu Gemüt genommen, den uns Selbsten von unserer Jugend an als unser damaliger Ober- und nunmehriger Oberst- hofmeister in unserer Erziehung und anderen Bedienungen, schweren zu Wasser und Land verrichteten Reisen, Feldzügen, Schlachten mit uns ausgestandenen harten Belagerung und anderen zum gemeinen Besten angediehenen Bemühungen erwiesenen schon in das vierzehnte Jahr ruhmwürdig unermüdetem Fleiss, ununterbrochene Wachsamkeit, grosse Sorgfalt, auch dabei bezeigte ungemeine Vernunft und Treu, in welcher gegen uns, unser löbliches Erzhaus und das Heilige Römische Reich Seine Liebden auch bis an ihr Ende unaussetzlich zu-verharren des gehorsamsten Erbietens seind». Die ausführlich und barock-umständliche Würdigung nimmt also Bezug auf die Verdienste des Fürsten an der Erziehung des Kaisers, der sein Zögling gewesen ist, auf Gesandtschaften und ganz insbesonders auf die schwere Zeit in Spanien. Die hohe persönliche Achtung des Kaisers ist wie bei der Aufnahme in den Reichsfürstenrat bestimmend für die Bewilligung seiner neuen Bitte. Vom Kaiser wird «mitwohlbedachtem Mut, gutem Rat und rechtem Wissen diese besondere kaiserliche Gnad erteilet und dero Graf- und Herrschaften Vaduz und Schellenberg ... in ein unmittelbares Reichs- 45
	        

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