Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1968) (68)

Am 23. Januar 1719, also vor zweihundertfünfzig Jahren, wurden die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg durch Diplom Kaiser Karls VI. zum Fürstentum Liechtenstein erhoben. Dieses Ereignis ist in gleicher Weise für unser Land wie für das Fürstenhaus von grösster geschichtlicher Bedeutung. Die Vereinigung der beiden Gebiete und die Erhebung zu einem Reichsfürstentum sind die erste Voraussetzung für die später erreichte staatliche Selbständigkeit, deren Wert gerade unserer Generation am stärksten zum Bewusstsein gekommen ist. Unsere Vorfahren als Zeit- genossen der Gründung des Fürstentums empfanden das Ereignis sicher nicht in demselben Masse, denn sie waren in der Herrschaft Schellen- berg bereits seit 1699, in der Grafschaft Vaduz seit 1712 Untertanen der neuen Landesherren. Für das Fürstenhaus war die Erhebung zum Range von Reichsfürsten mit einem reichsunmittelbaren Besitz eine grosse Ehre, die das Ansehen der Familie im Stande der Reichsfürsten entscheidend stärkte. Wir können die geschichtlichen Vorgänge, die zu dieser Erhöhung führten, nur dann verstehen, wenn wir den Zweck begreifen, den das Haus Liechtenstein durch Generationen beharrlich verfolgte: Im Jahre 1608 war Karl von Liechtenstein durch König Matthias zum Fürsten ernannt worden, aber es war noch nicht die Würde eines Reichsfürsten, die er erhielt. Nur Kaiser Rudolf IL, der Bruder des Königs Matthias, hätte eine solche verleihen können. Zum Reichsfürsten wurde Karl durch Kaiser Ferdinand II. im Jahre 1620 erhoben, und seine Brüder Maximilian und Gundacker erhielten 1623 den Fürstenbrief. Die «höchste Würdigkeit und Ehr» der «höchste Glanz und Ansehen», wie es in Briefen der Fürsten heisst, war erst dann gegeben, wenn ein Fürstenhaus sessionem et votum, Sitz und Stimme im Reichstage erhielt. Seit dem Ende des Mittelalters bestand der Reichstag aus drei Kolle- gien, dem Kurfürstenkollegium, dem Reichsfürstenrat und dem Städte- kollegium. In seiner Kompetenz lagen Beschlüsse über die Kriegfüh- rung des Reiches, über wichtige Akte der Gesetzgebung und der Fest- legung von Steuern. Seit dem 17. Jahrhundert war Regensburg sein Sitz; er wurde nach Bedarf einberufen, tagte aber in dieser Stadt von 1666 bis, zur Auflösung des Deutschen Reiches im Jahre 1806 dauernd. Zur Zeit unserer Ereignisse war er nur mehr ein Gesandtenkongress, die Fürsten waren also selbst nicht anwesend, sondern liessen sich vertreten. 7
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.