— 454 — nur die Namen der Besitzer von Lehen, sondern auch die Anstösser sind im Markenbeschrieb in der Fassung von 1700 in präziser Art genannt. Was die Siedlungsgeschichte betrifft, so geben die Anzahl der Häu- ser auf Seite 20 und 78 interessante Aufschlüsse; aus einem Vergleich mit dem Legerbuch von 154848 kann geschlossen werden, dass die Bevölkerungsbewegung im Laufe eines Jahrhunderts sehr gering war. Vermutlich hatten die Pestjahre, die Schwedeneinfälle und der Hexen- wahn die Einwohnerzahl reduziert, und die Wunden waren noch nicht verheilt. In einer wirtschaftsgeschichtlichen Untersuchung müsste auch der ausländische Grundbesitz in der .Herrschaft Schellenberg berücksichtigt werden. Im Hochmittelalter war der feldkirchische Grundbesitz im genannten Gebiet geradezu erdrückend.49 Die Steuerverträge mit Feld- kirch aus dem Jahre 1558, wie ein solcher im Einleitungstext zum Urbar genannt wird, sowie die Vereinbarung von 16 1 4
50 müssten dabei be- rücksichtigt werden. Grundbesitz besassen im Spätmittelalter in der Herrschaft Schellenberg das Frauenkloster St. Peter in Bludenz (im Ge- meindegebiet von Mauren), ferner das Kloster St. Johann im Toggen- burg, die Pfarrkirche St. Nikolaus in Feldkirch und das Kloster St. Luzi in Chur (in Bendern).. Damit sind die beiden Urbare in ihren Inhalten und in ihrem Auf- bau roh skizziert. Es ist vielleicht zweckmässig, kurz auf einige histo- rische Gesichtspunkte hinzuweisen, für welche das Studium der Urbare fruchtbar sein könnte. Im Konnex mit wirtschaftlichen und siedlungsgeschichtlichen Frage- stellungen müsste auch die Flurnamenforschung gesehen werden, eine historische SpezialWissenschaft, die in den Urbarien reiches Material fände, zumal eine ältere und eine neuere Fassung vorliegt, deren Flur- namen bisweilen divergieren, wobei die Unterschiede im kritischen Apparat der Ausgabe vermerkt sind. Es gibt Namen, die in der älteren Fassung erwähnt werden, in der neueren aber nicht mehr zu finden sind und umgekehrt. Nach einem Untersuch der Flurnamen wären 48 JbL. 1930, 5 ff (Ospelt). 49 LUB. 1/3, 290 ff., 312 ff. (Bilgen). 50 JbL. 1953, 97 f. (Malin).