Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1968) (68)

— 452 — begriffe die Anordnung der Erhebungen, wie Schupflehen (21 ff.), Erblehen (53 ff.), Zinshaber (75 ff.), «Scheffhaber»» (78 f.), Hueb-Steuern (81 f.), unablösliche Grundzinse (82 ff.), verbriefte ablösbare Zinse, Briefe und Gülten (87 ff.), denen die Örtlichkeiten jeweils zugeordnet wurden, so disponiert die neue Fassung nach geographisch-topologi- i sehen Gesichtspunkten: unter dem Titel von Mauren (37,53 — 236) wird die ganze Skala von Einnahmen aufgeführt, desgleichen unter Eschen (237 — 303), Bendern (305 — 314), Schellenberg (315 — 330), Gamprin (331 — 340), Ruggell (341 — 362) und unter Eigentum in der Herrschaft Feldkirch (363 — 374). Es ist dies ein neuer Hinweis auf die Bildung der heutigen Gemeindegebiete, die im Spätmittelalter und vorher, wie schon oben erwähnt, einfach nicht klar umrissen vor- handen waren. Erst um 1700 konnten unter den Gemeindenamen die Rechtsame aufgeführt werden. Inhaltlich aber lehnt sich die Fassung von 1700 eng an die beglaubigte Abschrift von 1698 an, ausser dass die Lehensleute zum grossen Teil gewechselt haben. Und im Zuge der Mar- kenbeschreibung ist die Nennung der Anstösser weit gründlicher als in der älteren Fassung. Landvogt Pauer suchte mit sichtlichem Eifer herr- schaftliche Einkünfte zu mehren, die verlotterte Hohenemserwirtschaft zu sanieren und was rechtens der Obrigkeit zustand, schriftlich zu fi- xieren. Nicht immer gelang dem Landvogt verschwundenes Lehensgut wieder zu finden. Bei vergeblichem Suchen notierte sein Federkiel Äusserungen des Unmutes: «Zaiget sich nirgendts vnndt eben darümben wirdt die Zünsraichüng noch mehrer inpossibiliter».41 «Ist aller Wellth vnbekhandt».42 «Vorgehendte disse vier Stückh seindt gott weists wohin vnd in wessen hände gerathen».43 Sunt ignota fide iura»».44 «Vorgehendte vier letzte stückh, ob sye zwar nit vnder die Erden verschloffen, so sind sye doch vnerfünden worden»45. Doch nicht nur in Mauren, wo viel obrigkeitlicher Grund im Boden verschloffen war, sondern auch in der Herrschaft Feldkirch vermisste der Registrator Hof und Boden.40 Über- all begegnen wir dem Bemühen des Landvogtes, auch im Kleinen und 41 Urbar 1700, 99, 104. 42 Urbar 1700, p. 253. 43 Urbar 1700, p. 170. 44 Urbar 1700, p. 177. 45 Urbar 1700, p. 187. 46 Urbar 1700, p. 363 ff.
	        

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