Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1968) (68)

Das Verzeichnis der Lehensgüter nimmt im Urbar einen breiten Raum ein. Die Lehensgüter waren teils auf Widerruf, teils gegen Ehr- schatz auf 15 Jahre zu verleihen. Sie werden unter dem Begriff Schupf- lehen summiert14 und konnten nach freiem Willen der Herrschaft an beliebige Lehensleute «weitergeschupft» werden. Unter diese Lehens- güter fallen eine Anzahl von Höfen, vorwegs in Mauren: Häusslers Hof,15 ein Hof in Poppers,10 Hohlen-Hof,17 «Hässnin-Hof»,18 Freiendorf19 und ein zweiter Hof in Poppers.20 Um 1700 kaufte der Landesfürst «Dess Weinzirles Hoff» von Balthasar Weinzirl, Ratsdiener in Feldkirch, über- liess aber dessen Söhnen «vmb Ein bestandgellt» den Hof.21 Den Renn- hof erwarb das Fürstenhaus zur selben Zeit von Johann Jacob Hutschen, «Mösmerischen gewalthabern», und liess den Hof durch Jacob Stob, «Wullenweber» bearbeiten.22 Im Gemeindegebiet von Eschen lagen weit weniger herrschaftliche Lehnsgüter als in Mauren, vermutlich weil klösterlicher Besitz (Pfäfers und St. Luzi) schon einen beachtlichen Teil des Bodens ausmachte. Es werden Lehen auf Lux,23 Schönenbühl24 und Müssnen25 notiert. In Bendern lagen der herrschaftliche Hof, in Salums26 und auf Schellenberg die Schlossgüter. Der Grundbesitz war in den wenigsten Fällen arrondiert, und zum Hof gehörten zerstreuter Grund, Wiesen und Äcker. Die Summe der obrigkeitlichen Einnahmen aus dem Schupflehens- zins betrug an Geld 20 fl. 9 Pfd. 8 Pfg; 89 Scheffel IV2 Viertel Weizen; 39 Scheffel Korn; 2 Viertel Hirse; 1 Viertel Bohnen; 330 Eier und 10 Hühner. Unter Korn verstand man damals Rauch-Korn, ein Gersten- 14 Siehe p. 52 im Urbar 1698. 15 Siehe p. 21 ff. im Urbar 1698. 16 Siehe p. 23 ff. im Urbar 1698. .17 Siehe p. 25 ff. im Urbar 1698. 18 Siehe p. 31 ff. im Urbar 1698. 19 Siehe p. 34 im Urbar 1698. 20 Siehe p. 36 ff. im Urbar 1698. 21 Urbar 1700 p. 125 ff. 22 Urbar 1700 p. 129 ff. 23 Urbar 1698 p. 39 ff. 24 Urbar 1698 p. 41 f. 25 Urbar 1698 p. 43. 26 Urbar 1698 p. 46.
	        

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