Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1968) (68)

Einmal macht der Herzog von Kurland das Angebot, die Besitzun- gen von Jägerndorf und Troppau in Schlesien zu kaufen, dann denkt man daran, diese beiden Gebiete gegen ein immediates Gut in Tausch zu geben. Die vielfältigen Verhandlungen gerade der Jahre 1652 bis 1654 zei- gen uns, welchen Wert das Fürstenhaus auch unter schwersten Bedin- gungen auf die Erlangung von Sitz und Stimme im Reichsfürstenhause legte. Immer wieder tauchen neue Gebiete auf, deren Erwerbung über- legt wurde, und sie waren in den verschiedensten Teilen des Reiches gelegen. Am längsten wird über den Erwerb der Markgrafschaft Burgau im bayerischen Schwaben verhandelt, das zu den oberösterreichischen Landen des Hauses Habsburg gehörte. Erzherzog Ferdinand Carl in Innsbruck war in Geldnot, aber die Schwierigkeiten waren dreifacher Art: Der Besitz wurde auf eine halbe Million Gulden geschätzt, und Carl Eusebius gibt zu bedenken, man dürfe «nicht zu übermässig an- spannen und uns einen grossen oder Totalruin machen». Dann kam dazu, dass die Markgrafschaft selbst nicht Sitz und Stimme im Reichs- tage hatte, und schliesslich trug der Kaiser immer auch den Titel eines Markgrafen zu Burgau; ein Kauf hätte also seiner Zustimmung be- durft, die er kaum gegeben hätte. Der gleiche Grund galt auch für die Erwerbung der Grafschaft Görz im Südosten der habsburgischen Besitzungen, denn unter den vielen Titeln trug der Kaiser auch den eines Grafen von Görz. Bei der Grafschaft Olli in der Südsteiermark bestanden Zweifel, ob sie jemals Sitz und Stimme gehabt habe, und zudem waren fast alle Einkünfte verpfändet, so dass sie keinen Ertrag geboten hätte. Die Grafschaft Glatz lag in Schlesien, also in den österreichischen Erblanden, und mit Recht befürchteten die Fürsten, dass die Erwerbung vom Kaiser abgelehnt würde, weil das Haus Liechtenstein dadurch den Habsburgern zu mächtig würde. Nun tauchen die Namen kleinerer Besitzungen auf, immer mit der Hoffnung verbunden, sie könnten nach ihrer Erwerbung vom Kaiser zu einem Fürstentum erhoben werden: Thannhausen, Ortenburg und Neuburg in Bayern, die Grafschaft Baar in Baden, das Rittergut Hohen- zimmern der Stadt Rottweil, die Grafschaft Firnenburg, die chur- trierisches Lehen war, sowie Granegg mit Schloss Friedegg, eine Be- 27
	        

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