Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1968) (68)

«Wann dass Ihre Kaiserliche Majestät sich erst neulich unterm Dato des 26. Septembris jüngsthin allergnädigst resolviert, auch beiden böh- mischen und österreichischen Hofkanzleien per decretum andeuten las- sen, dass bei dergleichen Begnadungen und Erhöhungen jetzt und ins- künftig gewisse und unter anderem auch folgende Reversales aufgericht und vollzogen werden sollen: Erstlich, dass alle diejenigen, so dergleichen Admission in den Reichsfürstenrat begehren und in Ihrer Kaiserlicher Majestät Erblanden begütert sein .... gegen Ihrer Kaiserlicher Majestät als Erzherzogen zu Österreich sich allen gebührenden Respekts gebrauchen. Zweitens den Statutis, so allbereits aufgerichtet oder mit Ihrer Maje- stät Verwilligung aufgerichtet werden möchten und den Landtags- schlüssen in dero Erbkönigreichen und Landen gemäss verhalten und unter dem Titel des Reichsfürstenstands und desselben Privilegia dar- von nicht entschlagen. Drittens, wann sie einen Statum im Heiligen Reich an sich bringen und davon contribuiren würden, dass solche Contribution ohne Abgang und Schmälerung der in dero Erbkönigreich und Landen gehörigen Contribution geschehen solle und was etwa hierzu weiter erfordert werden möchte. Also haben allerhöchst gedachte Kaiserliche Majestät denen hoch- gedachten Fürsten zu dem End per decretum zu erinnern allergnädigst anbefohlen, wann dieselben zu Vollziehung dieses alles gleich anderen Fürsten und Ständen sich verbinden und solche Reversalia zu vorbe- sagten böhmischen und österreichischen Hofkanzleien einliefern wer- den, dass sie alsdann, auf Ihrer Fürsten weiteres Ersuchen sich ferners in kaiserlichen Gnaden resolvieren wollen». Zwischen dem Gesuche der Fürsten und der Antwort des Kaisers wurde also eine Erschwerung der Zulassung vorgenommen, vielleicht sogar gerade auf dieses Ansuchen hin, denn die Fürsten waren nur in den Erblanden des Hauses Habsburg begütert. Der Kaiser spricht auch bei dem Eingehen auf die Verpflichtungen keinerlei Zusage aus, sondern schreibt nur, er werde sich die Sache dann überlegen. Fürst Carl Eusebius reiste nach Regensburg, um nach Möglichkeit das Werk zu fördern, aber er fand dort nur mehr das kaiserliche Dekret vor und schreibt den beiden Fürsten enttäuscht, dass er «bei solcher Beschaffenheit keine Vermehrung unserer fürstlichen Dignität noch 25
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.