Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1968) (68)

7000 fl.) schenkte der Fürst der Gemeinde Triesenberg mit der Ver- pflichtung, um ihre Einlösung durch die Schuldner selber oder durch einen getreuen Einzieher besorgt zu sein. Ferner musste die Gemeinde darüber wachen, dass das Stiftungskapital niemals vermindert werde. Da der Fürst sich und seine Nachfolger von jeder weiteren Ver- pflichtung für enthoben erklärte, «geloben und versprechen die Richter, Säckelmeister und Geschworenen in eigenem und Ihrer sämtlichen Ge- meinde Nammen, Einer für alle, und alle für Einen, mithin in Solidum, für sich, Ihre Erben und Nachkommen, zu aller Welt zeiten» die durch die hochfürstliche Stiftung begründete Dotation zum Unterhalte der Pfründe zu vermehren und alle zukünftigen Lasten auf sich zu nehmen. Die übernommenen Verpflichtungen sind im «Zustüftungs-Brief36) für die Pfarr-Kirch- und Pfrund am Triesnerberg im Reichs-Fürstenthum Liechtenstein vom 13. August 1768» niedergelegt, und von «Johannes Danner und Antoni Selly, beide des Gerichts, dann Christian Pfeiffer, Säckelmeister, auch Martin Eeberle, Johannes Götty, Johannes Gasner, Christa Gasner und Johannes Lampert, alle Geschworene», unter- zeichnet. Die Lasten und Verpflichtungen seien hier namentlich erwähnt: a) Dem jeweiligen Pfarrer soll die Gemeinde jährlich ab den eigenen Kuhalpen 200 Pfund «frisches Alppschmaltz», und zwar auf einmal und nicht pfundweise, unentgeltlich ins Pfrundhaus liefern. Die erste Lieferung hat 1768 zu erfolgen. Für den Haushalt des Pfarrers hat die Gemeinde jährlich, und zwar rechtzeitig und gratis und franko, das erforderliche Brennholz zum Pfarrhof zu bringen. «Das Scheiten und Beigen» des Holzes muss der Pfarrherr auf eigene Unkosten bestreiten. Sollte die Ge- meinde sich jedoch in der rechtzeitigen Holzlieferung säumig zei- gen, dann ist der jeweilige Pfarrer berechtigt, das nötige Holz in den Gemeindewaldungen auf Kosten der Gemeinde fällen und ab- führen zu lassen. Von Vaduz, von Triesen oder sonst vom Fusse des Berges müs- sen dem Seelsorger alljährlich ein Fuder Wein und vierundzwanzig Viertel Früchte, wessen Gattung sie immer seien, spesenfrei ins ') «Zustüftungs-Brief» vom 13. Aug. 1768 im bischöfl. Archiv in Chur. — Vgl. auch JBL/Bd. 21, S. 103 ff. 186
	        

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