Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

- 442 — die Grafschaft Vaduz von 1510 Juli 14. (volle Inbesitznahme der Grafschaft Vaduz) bis 1613 März 23. beherrschte (JbL. 1960, 70, Seger). Auch Verurkun- dungen des ersten Grafen von Hohenems zu Vaduz, Graf Kaspar (1573 — 1640) werden genannt. Dabei scheint die Verleihung des Bades Vogelsang in Triesen an Franz Lantpert im Jahre 1617 Juni 17. das jüngste Datum im Urbar aus der Regierungszeit Graf Kaspars zu sein, JbL. 1902, 216, 267, Büchel). Erwähnt wird auch Jtal Paulin, Ammann in Vaduz; er wird 1610 — 1620 als Ammann genannt, (JbL. 1940, 48, Ospelt). öfters erscheint auch Ammann Thomas "Walser, (vgl. p. 37, 49, 51, 54, 59, 61 f., 76, 78); Seite 62 ist er als verstorben bezeichnet, Seite 51 und 59 werden seine Erben als Inhaber des Lehens genannt. Ammann Thomas Walser wird 1584, 1597 und 1610 als Ammann erwähnt, (JbL. 1940, 50, Ospelt; JbL. 1960, 109 f., 116, Tschugmell); ein Nachkomme gleichen Namens auch 1640. Der in einer Randbemerkung Seite 46 c erwähnte Ammann Jacob Schreiber ist für die Grafschaft Vaduz nicht nachgewiesen, jedoch war ein Jacob Schreiber in der Herrschaft Schellenberg 166111688 Ammann, (JbL. 1940, 49, Ospelt; JbL. 1960, 105 Tschugmell). Die Daten verweisen also auf die Zeit des Übergangs der Grafschaft Vaduz von den Grafen von Sulz an die Grafen von Hohenems und die anschliessenden Jahre hin. Man könnte mit Vorbehalten den Zeitraum von der Verleihung des Bades Vogelsang (1617 Juni 17.) bis zum Tod von Kaiser Matthias 1619 März 20. als Zeit für die Abfassung des Urbars in Vorschlag bringen. Spätere Daten im Urbar, wie jene des Ammanns Bürkle Seite 62 — ein Bürkle war 1623/25 und 1663/1681 Ammann — sind mit der späteren Redaktion der vorliegenden Abschrift erklärbar. Sie gehen mit den Daten des Kaisers Matthias nicht zusammen. Die Beglaubigung der Abschrift erfolgte 1701 März 15. (Zur Datierung des bereits publizierten Brand. Urbars kann noch bemerkt werden, dass der Erwerb der Hertenwiese (p. 31 in diesem Urbar) auf die Jahre 1503 und 1505 datiert wird, so dass das Brand. Urbar nicht vor 1505 geschrieben worden ist. Dies stützt die Darlegungen auf Seite 317 in diesem Band. In glei- chem Sinn kann die Jahreszahl 1509 Seite 74 in diesem Urbar im Bezug auf die Stelle 307 Nr. 2 (räbäckerli) gedeutet werden).
	        

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