Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

— 441 — Abschrift: Regierungsarchiv Vaduz, 54 Blätter 31,5 X 20 cm; kein Originalumschlag; Titelblatt mit neuerer Schrift: «Beglaubigte Abschrift des / Urbariums / über die obere Landschaft Vaduz./ d. a. 1701. bestehend aus 54 Blättern». Auf der linken Blatthälfte befinden sich auf zahlreichen Blättern Randbemerkungen, die zu einem grossen Teil von Landvogt Joseph Schuppler (1808 — 1827) stammen; auch frühere Bemerkungen sind vorhanden. Die Mar- ginalien sind jeweils in Fussnoten wiedergegeben. Am Schluss des Urbars steht die Beglaubigungsformel des Notars: «Dass Gegenwerthiges decopiertes Urbarium /seinem Wahren, Vaduzischen original / mit allen seinen Marginalien vndt / bemerckhüngen dürchaüss von wort zü / worth collationando et aus- cultando // gleichlaüthendt erfünden habe, bezeuge / ich offenbahrlicher Kay- serlicher Notarius / mit meinem gewohnlichen Notari- / at Signet vnd aigner handt Vnder - / schrifft, statt (?) Kempten, den 15:ten / Martij Anno 1701./ Matheuss Bader / Not. Caes. 
public». Rotes, kleines Lacksiegel. Daneben Stem- pel als liegende Ovalform mit barockem Rollwerk eingefasst, Sonne mit Strahlen bescheint eine Blume; Inschrift: « D IMA SECVTVS 
». Das Original des Urbars ist nicht mehr vorhanden. Abschrift 1682: Regierungsarchiv Vaduz, Anhang zum Landsbrauch aus dem Jahre 1682, 30 X 
17 cm. Der Landsbrauch umfasst das Erbrecht, «Forma vnd Verbanung Dess Melefizgrichts ...» Clag auf die gestehen Malafiz Persohnen». In einem zweiten Teil werden zahlreiche Polizeivorschriften notiert, Vereidigungsformeln und das Urbar der Grafschaft Vaduz. Das Urbar ist ge- kürzt; besonders werden die jeweiligen Anstösser an das beschriebene Grund- stück nicht genannt. Ferner ist die Abschrift nicht beglaubigt, so dass der bei- nahe 20 Jahre jüngeren Abschrift der Vorzug gegeben werden musste. Als Ein- leitung zum Landsbrauch steht in ungelenker Schrift: «Gegen wertiger Landts- brüch sambt / bey gesetztem Sulzischen Vrbario ist mier / Basilio Hoppen Anno 1682, da ich / vnwördiger in dz landtammen Ambt erkisen / worden bin, von Jhro Hochgräflichen Eta. saluo tit./regierenten Graff Ferdinandten dürch herr Christoff Angern / in gnaden Communiert worden, welches ich aüf / mein köstig hab abschreiben, vndt in disem / bünth einbinden 
lassen». Wesentliche Abweichungen zur Abschrift 1701 wurden in Fussnoten vermerkt. Abschrift: Regierungsarchiv Vaduz. Diese Abschrift entspricht der von 1701 und ist zweifellos die jüngste der drei Abschriften. Die dritte Copie ist mit einer Abschrift des Schellenbergischen Urbars zusammengebunden. Masse 30 X 21 cm. Literatur: s. Seite 316 in diesem Bd. Z u m D atu m : Die Datierung des Sulzisch-Hohenemsischen Urbars gelingt vor allem durch den Hinweis auf Namen, deren Träger durch ihre öffentliche Tätigkeit bekannt sind. Seite 6 des Urbars wird Kaiser Matthias «ieziger 
Kayser» genannt; er regierte 1612 Juni 13. — 1619 März 20. Ferner er- scheinen eine Reihe von Namen aus dem Sulzischen Grafengeschlecht, welches
	        

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