Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

— 436 — Waissen. .7. Scheffel* Korn. .8. Scheffelb Erbsen. . Bohnen. . Flax.. .12. Pfd. Hanf f. .17. Pfd. Der vierte Theill von dem Korn- / zehenten aüff dem berg in die / Pfarr Schan gehörig, gehört / der Herrschaft, erträgt. Korn. .5. fiertel. Der vierte Theill von denen / drey Theillen Korhzehenten / aüff Planckhen, gehört der / Herrschaft, ertägt. Korn. I.V2. fiertel Der Zehendt im Mühliholcz,4 dz / new gereütt genant, ge- hört / der halbe Theill desselbig zehendtens, / wegen des gründt zünss der / Herrschaft, das ander -halbe Theill / dem Thümb Capitul zü Chur,./ alss Pfarrherren zü Schan,5 er- / trägt p. 103 Waissen . .2. Scheffel raüchkorn. .6. Scheffel Der dritte Theill weinzehendten / zü V a d ü z dishalb des Mühl- b a c h s 
1 / deren der drite Theill vnser / Frawen altar in St. Florins / Cappel zü vadücz,2 vndt der drite / dem Pfarrer von Schan, von / welchem ganzen zehenten denen / von r a m - s c h w a g 
3 der 18.c Theill ge- / hörig, so sye sambt einem vierten / a AS. 1682 verzeichnet «4.schöffel». 
— b AS. 1682 verzeichnet «6. schöffl». 4 Mühliholcz, vgl. 275 Anmerk. 5.-5 Vergabung des Kirchensatzes durch Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans, Herr zu Vaduz 1395 Februar 27. (LUB. III, 352 ff.); Kirchensatz beinhaltet die Patronatsrechte, vgl. Haberkern E., Hilfswörterbuch für Historiker, Bern 1964, 474 f. p. 103 1 Mühlbach, vgl. 275 Anmerk. 5. — 2 Marienaltar in St. Florin in Vaduz, vgl. p. 27 Anmerk. 1 (356 in diesem Bd.) — 3 Vgl. p. 102 Anmerk. 1 in diesem Urbar (435).
	        

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