Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

— 401 — Gelt. . 12. Sch. Pfg. Korn. 6. fierteld Gibt iezt bartle Conradt, vndt / mithaften. Die Hoffstatt zur mit im dorff / vor der Z u s c h g, negst ob der landt - / strass, auswerth an der Closter - / herren güeth.2 Zünst, laüth Jhres erblehen / briefs von einem freyherren / von Bran- d i s s .. anno 1479. Gelt . . 10 Sch. Pfg.b Gibt iezt Simon Hiltin. Ein stückhle güeth in Qüaderen / so ein Torggel Hoffstatt, stost ab- wert dem landtnach an St. / Peters güet, aüffwert dem / landt nach an der Herrschaft güeth.c 
3 Zünst vermög erblehenbriefs von / Wilhelmen, vndt allwigen Graffen / zu S ü 1 c z anno. 1553. darinnen vor- / behalten, dass er darmit nach erb - / lehens recht schaffen möge, doch mit des / lehen- herren zülassen, vndt bewilligen / bey verliehrüng des lehens. Gibt iezt aristoteles Rünttel. Ein ackher in Galzeran, gegen / berg an der Herrschaft güeth.a b Vgl. 299; am Rand der AS. 1701: «Zinst anno 812 Johann Hilti /ammans Sohn von 
Schaan». (Bemerk. Schupplers). — c Vgl. 261, 264 (p. 15) nicht ganz ge- sichert; vgl. auch p. 78 dieses Urbars. — d AS. 1701: «Zinnst anno 812. Andreas Kon - / rad und 
Consorten». (Bemerk. Schupplers). 2 Vgl. 299, 1.- 3 Vgl. 264 (unten); 261. 
p. 72 Gelt .1. Sch. Pfg. p. 72 a AS. 1682: «Galzarang»; 306 Nr. 1 in diesem Bd.
	        

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