Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

— 346 -p. 17 für sein müche empfahen, vnd / volgents soll solch wildtprett / mit einem Ross strackhs zue / der Hoffhaltüng gelifferet / werdten./. FASNACHT HENNEN Ein jeder solcher Leibaigner / Mann vndt Einsäss gibt jährlich / der Herrschaft ein fasnacht- / Hennen,1 zü samt des Trisner / bergs11 ertregt Hennen 337 ZOLL Der Zoll zü Vaducz2 derselben / Graffschaft gehörig, von allen / durchpassierenden wahren / vermög alter Zolls Frey- / heit, vndt Zoll buchs,b ertregt / jährlich, darumben er ver- / liehen. 600. fl. Vndt dann dem Thümb Capi- / tül zü C h ü r an ain jahrzeit, / so Graff Heinrich* von Werden - / berg,3 neben deme, dass sye / mit jhren früchten, so aüff / jhren Pfrüendten erwachst, / zollfray seyn sollen, Anno. / 1355.4 gestift, welches sye / an St. anthoni Tag 12. / Messen begehen sollen ./.d 3 Pfd. Pfennig P. 
17 a AS. 1682: «Trissnerbergs». 
- b AS. 1682: «Zoll Tafel» 
- c AS. 1682: «Hartmann». d AS. 1682: schliesst den Absatz bei «gestiftet» mit der Angabe der Summe. 1 Fasnacht-Hennen, vgl. p. 14, Anmerk. 4 in diesem Urbar. — 2 Zum Eid des Zöllners vgl. Brand. Urbar 251 in diesem Bd. — 3 Graf Heinrich von Sargans- Werdenberg zu Vaduz (ca. 1345/67 — 1397): 107 Anmerk 4 in diesem Bd. Die erste Erwähnung des Zolles in Vaduz um 1360 (JbL. 1937, 105, Diebolder). Ein altes Zollhäuslein aus Holz scheint um 1600 in der Nähe der St. Florinskapelle gestanden zu sein, das aber nachher, zur Zeit als dieses Urbar geschrieben wurde, als Schulhaus diente (vgl. p. 25 Anmerk. 2 in diesem Urbar). Der Zöllner scheint jeweils seit 1637 Wirt der obrigkeitlichen Taberne zum Hirschen (nach- mals Adler und heute im Umbau für das Liechtensteinische Landesmuseum) gewesen zu sein. Schon vor dem Kauf des allen Adlers durch die Grafen von Hohenems (1637) war ein Konrad Koch, Wirt und Zöllner in Vaduz (1615 — 1619). (JbL. 1947, 62, Tschugmell), desgleichen ein Hans Tüntl 1627/28, (l. c., 62); LUB. 1/2, 157 ff., 225 ff. - 4 Offensichtlicher Fehler in der Abschrift. Die Ur- kunde lautet auf 1395 März 6; 123 ff. in diesem Band. LUB. III, 252 ff.. 395 f.
	        

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