Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

- 335 - Graffschaft Vaducz ec.4 / Vndt ist ein Besitzer13 derselben / ein Standt des Reichs, vndt so vill / den Blüetpann, vndt Berckh- / werckh Betrift. ein lehen von / römischen Reich, das überig, vndt / anders ein frey aigenthumb. GENERAL FREYHEIT Vndt seindt die Herren von Brandis / vndt S u 1 c z über dise Graff- schaft / von römischen Königen vndt Kaysern p. 5 von anno 1454.1 biss auff ieziges / Kaiserliche Maystätt, vermög / alter, vndt nüwer confirma- / tionen, all: vndt iegliche gnad / Freyhait, Recht, Brieff. privilegia / Handtvesten. altherkommen. / güete gewohnhait, Gerichts- / zwüngen, Maüttenen, Zöllen / Mühlen, Steinbrüchen, Zwün-. gen, / waiden, Hölzeren, Wälden, / vndt anderen Obrigkeiten, / Herr- lichkeiten Besteet, vndt / confirmiert, welches alles ieziger / Kayser Mathias2 Graff Casparen / zü Höchen Embs3 ec. alss iezigem / jnhaberen anno 1614 vermög / Brieffs bestettiget. FREYHEIT FREMBDER GERICHT. Ess sein aüch die Herren von / Brandiss, vndt s ü 1 c z für sich Jhre/ vögt, vrtelsprecher, Täglich diener, / Märckht, Dörffer, Burger, Ge- / meinde, vndt vnderthanen, / Bis auff iezige Kaiserliche Maystätt, / ver- mög alter, vndt Newer / Privilegien, für alle frembden / gericht Be- / freyet, also dass ein / ieder solcher Richter, auff jhr / abforderen weisen solle, darbey / aüch befreyet, ächter, vndt / aberächter in dero Schlösseren b AS. 1682: «beysitzer». 4 In den Schwabenkriegen (1499) mussten die Leute von Vaduz den Eidgenos- sen schwören; nach der Entlassung Ludwigs von Brandis aus der Gefangenschaft im Dezember 1499 wurden die Bewohner der Grafschaft Vaduz aus dem Eid entlassen. p. 5 1 1454 Januar 28., vgl. JbL. 1943, 10 (Ritter).. - 2 Kaiser Matthias (1612-1619). 3 Graf Kaspar von Hohenems, Herr zu Vaduz (1573 —1640).
	        

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