Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

Schon 1638 begannen Verhandlungen mit Österreich, die drei Jahre später zu der Feldkircher Übereinkunft führten. Das Gotteshausgebiet und der Zehngerichtebund waren nun nicht mehr Untertanenland, die früheren drückenden Verträge wurden aufgehoben, die Religionsfrei- heit gewährleistet. Die früheren freundnachbarlichen Beziehungen sollten wiederhergestellt werden, mehr nicht. In den Jahren 1649 bis 1652 kauften sich die Acht Gerichte und das Unterengadin von Österreich frei. RÜCKBLICK Zwei Jahrzehnte lang war unser Land in die politischen und mili- tärischen Auseinandersetzungen der Graubündner Wirren hineinge- zogen worden, hatte Truppendurchzüge, Einquartierungen und Plün- derungen erlitten, die Pest war im Gefolge der Soldaten ins Land ge- kommen und hatte schwer gewütet. Es waren Jahre des Hungers und der Angst über unsere Vorfahren gekommen, aber unser Land wurde doch nicht eigentlicher Kriegsschauplatz. Wir können uns die Erleichterung vorstellen, die auch bei uns stattgefunden hat, als die Nachbarschaft nicht mehr von fremden Truppen besetzt war und die Plagen des Krieges aufgehört hatten. Sie dauerte nicht lange. Im letzten Jahre des Dreissigj ährigen Krieges drangen die Schwe- den zu uns vor und erpressten eine hohe «Brandschatzung», ein Löse- geld, womit das Land vor Plünderungen bewahrt blieb. Aber noch lange drückten die «Schwedenschulden» das arme Volk. Die folgenden drei Jahrzehnte aber wütete der Hexenwahn und forderte mehr als dreihundert Opfer. Unsere Betrachtung ist ein Beispiel dafür, wie ein kleines, neutrales und wehrloses Land in Kriegszeiten schweres Leid über sich ergehen lassen musste. 109
	        

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