Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (66)

— 316 — Literatur: JbL. 1906, 19 ff. Auszüge aus dem Urbar, bearbeitet von Johann Bapt. Büchel. Zum Urbar: Das Urbar enthält ein Verzeichnis der Lehengüter und Regalien, Dienstvorschriften für in wirtschaftlichen Diensten stehendes Personal (Zöllner, p. 1 f. Weinbergarbeiler, Rebleute, p. 26 f.). Die Regalien sind jedoch nicht in ihrer Gesamtheit angeführt. Das Urbar ist, wie schon bemerkt, ohne Umschlag: und es fehlen offensichtlich wesentliche Teile. So vermisst man die übliche geschichtliche Einleitung, die Grenzbeschreibung des Herrschaftsge- bietes, die Aufzählung der herrschaftlichen Bauten, die Definition der ver- schiedenen Regalien und Herrschaftsrechte (Freiheiten, Gerichtsgewalt, Wild- bann, Fischereirechte, Fron, Abzug und Einzug der Untertanen, usw.). Die Darlegung dieser alten Rechte wird erst durch die Publikation eines jüngeren Urbars der gleichen Grafschaft möglich sein. Z u m Da tum: Bei der Datierung kann ich den Grundzügen jedoch mit eingehender Begründung den Vorschlägen von Johann Bapt. Büchel folgen. Die Begründung kann (neben dem Schrift Charakter) nur aus dem Inhalt des Urbars vorgenommen werden. Seite 12 Anmerk. -3 wird «Luczi Frick, alt 
amman» erwähnt. Ammann Luzius Frick wird 1503 und 1509 als Ammann erwähnt (JbL. 1940, 43, Ospelt). Ein Frick ohne Vornamen aus Vaduz ist 1520 und 1536 genannt (l. c, p. 43). Der Flame gibt also einen Hinweis auf das erste Drittel des 16. Jahrhunderts. Seite 8 im Urbar (Anmerk. 2) wird der Zins von 100 fl. genannt, den Öster- reich für die Offenhaltung von Schloss Vaduz erlegt. Kaiser Maximilian verpflichtete sich im Jahre 1505 Mai 3., Ludwig von Brandis für die Offenhaltung der beiden Burgen Vaduz und Neuschellenberg 200 fl. zu zahlen. Obwohl es möglich ist, dass eine ähnliche Vereinbarung schon vorher bestand, muss man im Hinblick auf die Vereinbarung von 1505 annehmen, dass das Urbar nicht vor dem 3. Mai 1505 geschrieben worden ist. Ein weiterer Anhaltspunkt im Datierungsbemühen bildet der Hinweis auf den Ammann «Abrecht 
wolfen» (p. 13 Anmerk. 6; p. 14 Anmerk. 7; p. 36 Anmerk. 2). Der genannte Ammann erscheint nach dem Verzeichnis von ]. Ospelt 1505, 1509 (scheinbar im gleichen Jahr wie Luzius Frick), 1510, 1513, 1516 (JbL. 1940, 51, Ospelt). Auch dieser Hinweis zielt vor allem auf die ersten zwei Dezenten des 16. Jahrhunderts. Leider eignet sich auch der Flame Jörg Pergant (p. 2 des Urbars) nicht für eine präzisere Datierung. Ein Jörg Pergant, eine eher revolutionäre Natur, war 1536137 Ammann; ein Nachkomme gleichen Namens war 1599 Ammann. Vgl. die Literatur Anmerk. 1 auf p. 2 des Urbars. — Schliesslich ist auf p. 12 die Rede von einem Zinsbrief, der im «krieg verloren worden 
ist». Bei diesem Krieg kann es sich nur um den Schwabenkrieg (1499) handeln.
	        

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