Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (66)

— 250 übersichtlich. In der gedruckten Wiedergabe versuchte ich, die Art der Anordnung, wie sie im Original erscheint, beizubehalten. Die Ziffer auf der linken Seite verweist jeweils auf die Paginierung im Original. Namen und Ortsbezeichnungen erscheinen — im Gegensatz natürlich zum Original — im Sperrdruck. Bei Orts- und Flurbezeichnungen wird auf die notwendige Literatur verwiesen, wobei die vorzügliche Arbeit des ehemaligen Präsidenten des Historischen Vereins, Fürstlicher Rat Joseph Ospelt (JbL. 1911, 5 ff.), immer wieder beigezogen wurde. Neben dem Urbar blieben einige Bläiter aus ungefähr gleicher Zeit wie das Brandisische Urbar erhalten; sie entstammen wohl einer zweiten Abschrift des Urbars: eiri Teil des Fragmentes, nämlich die «Statuten der Winzer» sind dem Brandisischen Urbar (p. 26 f.) inte- griert, hingegen fehlt dem Brandisischen Urbar der «Vermerk die tag dienst, so die in der herrschaft Vaduz zethünd sind». Die Dienstleistun- gen der Leute in der Grafschaft Vaduz werden in diesem Fragment sehr präzise umschrieben. Weil die Quelle in der Literatur bisher nicht in ihrem ganzen Inhalt beachtet worden ist, wird sie dem Brandisischen Urbar beigegeben. Doch ergänzt das Schriftstück das fragmentarische Urbar aus der letzten Zeit der Brandiser nicht vollkommen, so dass eine Veröffentlichung des um ca. 100 Jahre jüngeren Hohenemsischen Urbars im Blick auf eine vollständige Quellenwiedergabe nicht um- gangen werden kann. Was die Datierung des Urbars betrifft, so verweise ich auf die Aus- führungen am Schluss des Urbars. Herrn Dr. Benedikt Bilgeri, Bregenz, verdanke ich verschiedene wertvolle Hinweise, ebenso Herrn Dr. Alexander Frick, Schaan.
	        

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