Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

Besonders interessant sind die Sagen, in denen Hexen Tiergestalt annehmen und als Fuchs, Wolf oder Hund erscheinen. Der Triesner Pfarrer Valentin von Kriss erhob Beschwerde, die dem Kaiser weitergeleitet wurde, der einen Kommissar einsetzte. Fürstabt Rupert von Kempten verbot 1681 alle Prozesse. Die Juristen der Universität Salzburg gaben ein Rechtsgutachten über die Hexenprozesse ab und erklärten alle Urteile als rechtswidrig. Dabei stellten sie fest, dass Anzeigen und Geständnisse oft vom Hören- sagen stammen. Was man von Hexerei gehört hatte, gab man den Richtern an, und selbst arme Opfer gestanden solche sagenhafte Ele- mente in den Qualen der Folterung. Die Sage von den Tobelhockern ist eine Abwehr der Unglücklichen gegen die Angeber, die «Brenner», welche viele Menschen durch ihre Anzeigen dem Tode überliefert haben, allerdings wenigstens zum Teil in der Meinung, ein gottgefälliges Werk zu tun und zur Ausrottung des Lasters beizutragen. Lange wirken Angst und Schrecken nach, die in dieser unglückli- chen Zeit geherrscht haben. Noch vor hundert Jahren gab es in Balzers einen Spruch, halb Kinderreim, halb Gebet, der ein erschütterndes Zeichen für die Armut ist, die im Lande herrschte (Milch und Brühe oder Brot werden als Gabe erbetet) und für die Angst vor dem Galgen: «Storch, Storch, schnibl, schnabl loss mi net verfalla. trag mi net an Galga, setz mi uf 'na Stüehle, gib mr Melch und Brüehle, gib mr Melch und Bröckle, setz mi hindera Herratesch, gib mr brotne Vögel und Fesch !» Für uns ist die Sagengruppe von der Hexenzeit und dem Hexenwerk eine Erinnerung an die schwerste Zeit unserer Geschichte. 60
	        

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