Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

beigelaufen seid?» Die Burschen antworteten: «Man sollte euch helfen können, ist unser Gedanke gewesen». Mit zorniger Stimme befahlen jetzt die nächtlichen Gäste: «Kommt sogleich mit uns zum Katharina- brunnen, dort, wo ihr uns getroffen habt! Folgt ihr nicht, liegt ihr mor- gen tot im Bett». Der eine ging mit, obwohl ihn der andere abzuhalten versuchte. Draussen auf dem Feld befahlen die beiden Geister, einen glühenden Markpfahl an die Grenze zu setzen. Von Angst gequält, folgte er dem Befehl, und als es geschehen war, verschwanden die Geister lautlos. Er aber hatte die Hand ganz verbrannt, mit der er den Pfahl gehalten hatte. Entsetzt ging er heim, um es seinem Freunde zu berichten, aber als er dessen Schlafkammertüre öffnete, fand er ihn tot im Bett. DIE GEISTERHAND 37 In Schaan stand nahe beim Gasthause zur Linde ein altes Haus. Alte Leute erinnern sich noch, dass sie als Kinder nie hineingegangen seien, weil es drin nicht geheuer war. Dort wohnte einst ein alter Vater mit seinem Sohne. Einmal prahlte der Jüngling vor seinen Kameraden, als sie von Geistern sprachen: «Mir sollte nur einmal so ein Geist kommen, ich würde schnell mit ihm fertig». Als er am Abend mit dem Vater in der Stube sass, klopfte es an der Tür. Der Vater wollte öffnen, doch der Sohn, der totenblass geworden war, kam ihm zuvor. Draussen stand ein Geist und gab ihm ein Zeichen, ihm zu folgen. Er befahl ihm, eine Haue mitzunehmen, und nun führte er den Jüngling durch die Bündt auf eine Wiese und zu einem Mark- stein. Dort befahl der Geist seinem Begleiter, den Stein wieder an die richtige Stelle zu setzen, und dieser tat, was ihm befohlen war. Nachdem das Werk vollendet war, dankte ihm der Geist und streckte ihm seine Hand hin, doch der Jüngling wusste, dass man einem Geiste die Hand nicht geben darf, und er hielt ihm den Hauenstiel hin, den dieser ergriff. Daheim sah der Sohn, noch ganz verstört von seinem Abenteuer, etwas Unheimliches: In den Hauenstiel war eine schwarze Hand ein- gebrannt. Bald nach dieser Begegnung wurde der Jüngling krank, viel- 47
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.