Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

— 241 — Nachtrag Ergänzung zu Nr. 26 in diesem Band 1394 Graf Albrecht von Werdenberg-Bludenz verleiht die Fähre «zum P ü ch e 1 » in Kuggell im Jahre 1394 als Erblehen; die Fahr von «Hanenow» verleiht der jeweilige Herr von S c h e l - l e n b e r g und der Herr von Hohen-Sax miteinander; die Fähre von G am p r i n, die aufgehoben worden war, kann bei Wieder- inbetriebnahme der Fähre der jeweilige Herr von Schellenberg verleihen. Das rheinfahr, vnder ruggel zum / Püchel1 vermög Erblehenbrief / vom Graffen Albrechten, zue / Werdenberg2 anno 1394, der / Herrschafft Schellenberg gehörige Zünss 10 Schilling Pfg. Dass rheinfahr zue Raggel /a3 Zünss 5 Schilling Pfg. Dass fahr am hanenow4 würdt / auch Zünssfellig, vnnd hat es / ein herr zu Schellenberg/ vnnd ein herr zue Höchen-/ S a x 
5 mit einander zue / verliehen Zünss - // Diess fahr zue Gamprin8 ist / ab, vnnd ob es mitler zeith / widerumben dahin käme, so / ist von einem herrn zue / Schellenberg, der es zue ver- / liehen hat, verliehen vmb / Waissen 2 fetl Urbar der Herrschaft Schellenberg, Regierungsarchiv Vaduz, 48 Blätter, 17 X 
27 cm. Beglaubigte Abschrift 1698 Februar 22. p. 36 f. Die Beglaubigung lautet: «Dass dise abschrift von seinem rechten wahren // schrifft gancz less-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.