Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

— 235 - in dieser Angelegenheit zwischen Hartmanns Erben und den Vögten von Mätsch zu vermitteln; doch war dem Grafen von Toggenburg kein Erfolg be- schieden (Ladurner ]., I. c, 1872, Heft 17, 91). Die Forderungen an die Erben und Nachfolger derer von Werdenberg-Vaduz wurden 1430 November 16. von jüngeren Gliedern der mätschischen Familie Vogt Ulrich dem Älteren abge- treten, der zur Einbringung seiner Guthaben, welche auf die erwähnten drei Pfandbriefe aus den Jahren 1322 —1327 zurückgingen, noch im Jahre 1430 De- zember 13. Abschriften anfertigen Hess (Ladurner J., I. c, 1872 Heft 17,162). Und dann wurden die Forderungen derer von Mätsch das letzte Mal am Mittwoch nach Quasimodo 1437 (10. April), in Nürnberg vor dem Hofrichter Kaiser Sigismunds durch Vogt Ulrich von Mätsch vorgetragen, mit dem Ersuchen, dass der damalige Pfandinhaber, Wolfhart III. von Brandis (f 1456) die Schuld tilgen möge. Nach langer Red und Widerred wurde in beidseitigem Einver- ständnis ein neuer Rechtstag auf den 24. Juni 1437 vereinbart (Ladurner ]., 1. c, 1872, Heft 17, 198). Das ist die letzte Nachricht über den gut 100 Jahre allen Streit um drei Pfandsummen, deren Geltendmachung durch die von Mätsch ein Streitgrund im langwierigen Kampf zwischen Bischof Hartmann von Werdenberg-Vaduz und der vintschgauischen Adelsfamilie war, worüber die vorliegende Urkunde interessante Einzelheiten meldet. Hätten aber die Vögte von Mätsch die Pfandbriefe durch Besitznahme des werdenbergisch- vaduzischen Besitzes einlösen können, wäre die Geschichte Liechtensteins einen anderen Weg gegangen. Die Abschrift der Urkunde lag sehr wahrscheinlich um die Mitte des 19. Jahrh. im Bischöflichen Archiv in Chur, wie aus der Publikation von Foffa P. (Das Bündnerische Münsterthal, Chur 1864, 60 ff.j hervorgeht. Unter welchen Umständen das Original der Beschwerden derer von Mätsch gegen den Bischof von Chur (1394 November 16. — Dezember 24., in diesem Band), ferner die Abschriften der Fehdebriefe (1394 November 28. und 1394 Dezember 3., in diesem Band) und die Abschrift der obigen Beschwerdeschrift ins Regierungs- archiv nach Vaduz kamen, ist unklar. Die Klageschrift von Bischof Johann IV. diente sehr wahrscheinlich als Unterlage für die entscheidenden Verhandlungen zwischen dem Bischof von Chur und den Vögten von Mötsch im Jahre 1421. Das Ende des langwierigen Streites brachte der Friedensschluss vom 17. Mai 1421 (Ladurner ]., I. c, 1872, 99 ff.). Im Folgenden werden nur wesentliche Abweichungen vom Urkundentext vermerkt, Lesungen Foffas, die entweder sinnstörend sind oder sich auf die Schreibweise von Namen beziehen. a Foffa liest «vnsre Kilch». b « « «von». c d 
« « «vernommen. Bei Foffa fehlt «ze».
	        

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