Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

— 230 — Jtem im Jahre 1411 nahmen die von M ätsch1 unserem Gottes- haus alle Leute, Gülte, Güter, Zinsen, Dienstleistungen und Nutzen, die zu Fürstenburg42 gehören und vergriffen sich auch an der Vogtei des Gotteshauses in Münster.2 Sie haben unseren geistlichen Nutzen an sich gerissen: Kollekten einzuziehen und anderes mehr. Unserem Kapitel in Chur nahmen sie den Kirchennutzen weg, be- sonders den von der Kapelle zu St. Valentin57 mit einem jähr- lichen Ertrag von 27 Mark Meraner Währung, ebenso unser Weingeld von M e r a n . Und jene Gotteshausleute, die Güter, zinspflichtige und andere Lehen, die zu Fürstenburg42 gehören, innehaben und die denen von Mätsch1 nicht geschworen hatten, müssen die Güter verzinsen, als ob sie Eigentum derer von Mätsch1 wären. Diesen Druck haben die von Mätsch1 schon 10 Jahre oder mehr masslos gegen uns und unsere Gotteshausleute ausgeübt, so dass sie von uns und unseren Gotteshausleuten und Gütern jährlich mehr denn 2000 Gulden eingenommen und genossen haben. Und das 10 ganze Jahr. Im selben Jahr verbrannten die von B o r m i o30 mit Hilfe derer von Mätsch, die ihre Leute und Diener dabei hatten, ein schönes Dorf im Engadin, genannt Z e r n e z, wodurch unser Gotteshaus mehr als 10 000 Gulden geschädigt wurde. Item ist auch zu wissen, dass wir versiegelte Briefe haben von allen Fürsten, unseren gnädigen Herren von Österreich und auch von der ganzen Grafschaft von T y r o 1, von unserem Herrn Bischof von Trient, vom Hauptmann an der Etsch, vom Burggrafen von T y r o 1, von vielen Landesherren, Rittern und Knechten, von der Stadt Meran und der Landschaft daselbst, worin sie alle fest gelobt und versprochen haben, allen Bischöfen und dem Stift in Chur zu erhal- ten, handhaben und schirmen die Festung Fürstenburg42 mit allem Zubehör und alle Vogteien der Gotteshausleute und des Gottes- hauses in Münster,2 ferner alle Leute, Nutzen und Güter, die un- ser Gotteshaus in der Grafschaft Tirol hat, desgleichen die Festung Remüss,18 Steinsberg19 und Greifenstein20 mit den da- zugehörenden Leuten und Gütern. Dabei ist wohl zu bemerken, dass die von Mätsch1 kein Recht haben in Bezug auf die Vogteien und namentlich kein Recht besitzen auf die Festung Remüss,18 die unser Lehen ist. Wie die von Mätsch1 folgern, sei die Festung Remüss18 Lehen unserer gnädigen Herrschaft von Österreich
	        

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