— 204 — Sonsten vsserhalb diser jeztüermelten püncten Soll deren züe Frastenz // angezogner Taüschbrief in seinen Crefften vnd würden bleiben, vnnd / demselben hierdurch nichts benomen sein. Belangende beeder partheyen diser Sachen wegen bisher vfge- wendte / Cösten vnd Scheden. Dieselben sollen gegeneinander Con- pensiert vnnd / verglichen sein, also das jederthail seine vfferlaüffne Cösten vnnd / Scheden selbsten tragen vnd bezalen solle. Wass aber vber den Herren / Obman geganngen, oder diser Sachen wegen aüf- geet. Dass solle / jederthail züm halbenthail bezalen. Letztlich vnnd beschliesslich. wass sich zwischen beeden partheyen für / vnnachparschafft oder Widerwillen erhallten haben möchte. Das - / selbig alles solle hiemit allerdings genzlich vnd gar vfgehoben Todt / vnnd ab sein, vnnd sy fürterhin aines solchen Einannder nicht ent - / gellten lassen noch in argem oder vngüeten Nymermehr ge - / dennckhen. äfern noch rechen. Sonnder sich aller güeten Nachpar - / schafft vnnd freundtlichs willen hallten vnnd befleissen. Doch solle Diser sprüch vnnd vergleich beeden Herrschafften vnnd / Obrigkhaiten an jren habenden Ober: herrligkhaiten Rechten vnd / gerechtigkhaiten in allweg ohn preiüdicierlich vnd ohnschädlich sein // Nach Eröffnung vnnd fürhalltüng dises sprüch vnnd Vertrags Ha- ben / denselben, vnnd alles das jhenig dessen sy sich wieüorsteet mit- ein - / ander selbst verglichen, beede parthayen mit wolbedachtem güetem / freyen willen, zü dannckh vnnd benüegen. auf vnnd ange- nommen. / vnnd demselben gethrüwlich zügeleben vnnd nachzü- khomen. obgemeltem / herren Obman. vf der Plangkhischen1 Seiten. Dürch Vlrichen Nägelin / aüch Michael12 vnnd Thoman Yelin.13 Volgendts die von Frastennz / dürch Niclasen Hardtman. Marthin Grassen vnd Caspar Füetscher mit / mündt vnd hanndt zügsagt angelobt vnnd ver- sprochen, alles Erbarlich / aüfrecht redlich gethreülich vnd vngeüarlich. Vnnd dess zü warem stettem vnnd vesten vrkhündt. Seindt dises / sprüchs vnnd Vergleichs, aüff beeden Partheyen vnndertheniges / pitten vnnd begeren zwen gleichlaüttendt vertragsbrieff. /vnnder vorgedachts herren Stattamans anndreassen Cappitels. als diser Sachen Obmans. Wie aüch züe Ratificierung dessen. / mit wol vnnd vor-