Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

— 185 — «2. / Pfandtbrieff von Graff Hartman von Werdenberg1/ dem herrn W o 1 f f h a r t von Brandis2 ümb die Vesti / Vadutz ündt Eschnerberg3, anno 1409 — » Archiv-Regest im «Repertorium der im Hochfürstlichen Schloss / Höchen Lichtensteinischen Archiv Befindtlichen Docümenten, Acten, ündt schrifften» (erste Hälfte des 18. Jahrhunderts) 1. 22, 2. Das Regest steht als zweites unter dem Titel: «Ein fascicul worinnen». Erwähnt: in der Einleitung zum Urbar der Herrschaft Schellenberg. Regierungsarchiv Vaduz. Papier, 48 Blätter (313 cm X 20 cm). Beglaubigte Abschrift der fürstlich kemptischen Kanzlei 1698 Februar 22. «Vnndt anno 1409 er- / melter Graff Hartman von / werdenberg von Sangans / Bischoff ze Chür genantem / wolffhart von Brandis frey / solchen Eschnerberg mit zollen / Gütten, vndt gütt aüff ein / news verschrieben, versezt / . . . » Und als Ergänzung im Hohenemsischen Urbar der Grafschaft Vaduz. Regie- rungsarchiv 31,5 cm X 20 cm. Bestehend aus 54 Papierblälter. Beglaubigte Abschrift von 1701 März 15. Hergestellt vom Kemptner Notar «Mattheus Bader»: «vnndt Anno. 1409. ermelter Hart- /mann von Werdenberg von Sargans / Bischoff zu Chür genantem Wolff - /harten von Brandis Frey, die/ vesti Vaduz mit Zöllen, leüth, / vndt güeth aüff ein newes ver- / schriben, vnndt versetzt ...» Regest: Krüger, n. 716. Literatur: Kaiser, 196; Krüger, p. 315; Ladurner ]., Die Vögte von Matsch, II. Abtheilung, Zeitschr. d. Ferdinandeums, III. Folge Heft 17, Inns- bruck 1872, 54. Zum Archiv-Regest: Das Regest stellt den ersten direkten Ver- weis auf die Original-Urkunde dar. Die Bemerkungen in den Urbarien der beiden Landschaften stimmen mit dem Regest überein. Bei der Original- Urkunde zur Verpfändung von 1409 scheint es sich, trotzdem die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg davon betroffen wurden, nur um eine Urkunde gehandelt zu haben. Zur Sache: Die Grafschaft Vaduz und die sargansisch-vaduzischen Besitzungen im Gebiet des heutigen Liechtenstein sind nach dem obigen Regest das dritte (oder nach der Version der älteren Literatur das vierte) Mal zu Anfang des 15. Jahrhunderts verpfändet worden. Die erste Verpfän- dung erfolgte 1396 (Krüger, p. 314, n. 587; LUB. 112, 266 Anmerk. 9; siehe Urkunde in diesem Band). Für den Zins bürgte Graf Johann I. von Werden- berg-Sargans und dessen Söhne (LUB. 112, 266; Krüger, n. 611). Im Jahre 1401 versetzte Bischof Hartmann angeblich seinen Besitz zwischen St. Luziensteig und Schaanwald aufs Neue, jedenfalls wurde in diesem Jahr Heinrich von Montjort-Tettnang Bischof Hartmann Bürge (s. Urkunde in diesem Band; eben- falls zur unbewiesenen Verpfändung von 1401 Urkunde in diesem Band). Im
	        

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