Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

schreibt Dr. Nipp: «Die Notwendigkeit nachfolgenden Abrisses ergibt sich aus der Tatsache, dass von den eingesehenen Büchern aus Liech- tensteins Umgebung sich keines als geeignet für ein Lehrbuch der Geo- metrie an der Landesschule erweist». Dann nimmt er die Hauptpunkte eines geometrischen Lehrganges systematisch durch und fügt auch Auf- gaben bei. Im nachfolgenden Jahrgang (1917/18) brachte Reallehrer Gustav Schädler einen Aufsatz: Unser Grundbuch, der Grundsteuerkataster und die Steuerberechniing, der diese Sachen klar darstellte. Eine Fort- setzung des Hauptthemas vom selben Autor erschien im Bericht über das Jahr 1918/19 unter dem Titel Beispiele für den Unterricht in der Bürgerkunde. Hier folgen ein längerer Auszug aus der liechtensteini- schen Bauordnung, dann Beispiele für den Briefwechsel mit den Be- hörden und Muster von gewissen amtlichen Dokumenten, z. B. Gesu- chen, Quittungen, Verträgen, Rechnungen usw., mit einem Arihang über Stempel und Taxen. Im letzten Jahrgang (1919/20) erschien vom Direktor der Anstalt, Kanonikus J. B. Büchel eine Abhandlung über ein prosaisches Fach, das man dem hochwürdigen Historiker und Dichter kaum zugemutet hätte. Es handelt sich um einen Leitfaden für den Unterricht über Buchhaltung] Der Stoff (eine Darstellung der verschiedenen Bücher, die bei einem Handelsgeschäft gebraucht werden, samt einer Erläuterung der Wechsel) wird in einer allgemein verständlichen Form behandelt, die auch für den Gebrauch der Schüler geeignet war. Druckereien Es ist vielleicht vom kulturhistorischen Standpunkt von etwelchem Interesse, einen Blick auf die verschiedenen Druckereien zu werfen, welche die liechtensteinischen Schulbücher herstellten. Die drei ältesten Schulbücher wurden in Chur gedruckt, und zwar die beiden vom Jahre 1835 beim bischöflichen Buchdrucker Christian Pradella85), während das ABC- und Namenbüchlein (1844) von S. Bene- l5) Ein drucktechnisches Kuriosum bei beiden Büchern besteht darin, dass der Umlaut noch durch ein 
hochgesetztes e bezeichnet wird, statt Pünktchen. 252
	        

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