Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

der Schule gedient. Ferner bietet es ein gut Stück Heimat- und Bürger- kunde (Darstellung des Verkehrs mit liechtensteinischen Behörden, Erwähnung von allerlei Staatseinrichtungen usw.). Ein ähnliches Werk, von Lehrer Josef Büchel (Triesen)59) verfasst, wurde erst viel später wieder herausgegeben, und zwar im Jahre 1958: (25) Geschäftsbriefe und Geschäftsaufsätze für den Schulunterricht. Dieses Werk schliesst neben sämtlichen Vorzügen seines Vorläufers noch weitere in sich: Es ist selbstverständlich viel moderner, enthält aber auch mehr und praktischeren Stoff. Als Lehrmittel ist es für den Gebrauch an den Abschlussklassen der Volksschule gedacht. In seinem Geleitwort erklärt der Verfasser den Zweck des Werkes: «Das liechten- steinische Recht weicht vom schweizerischen und österreichischen ab. Es kann daher nicht nach ausländischen Formularien gearbeitet werden. Es besteht geradezu ein Bedürfnis nach einer eigenen liechtensteini- schen Geschäftsbrief- und Geschäftsaufsatzsammlung, die dem jungen Menschen nicht nur als Behelf in der Schule, sondern auch später im Berufsleben dienen kann». Besonders hervorzuheben sind die prakti- schen Winke fürs Berufsleben in liechtensteinischen Verhältnissen, und die Ermunterung zur beruflichen Ausbildung (das Lehrlingswesen wird speziell berücksichtigt). Liechtensteins eigentümliche geographische Lage, als kleiner Landstrich zwischen zwei viel grösseren Staaten ge- legen, wird im Brief verkehr mit den Nachbarländern Österreich und der Schweiz gespiegelt (wie es übrigens auch im 1892er Buch der Fall war). Sprachlehren Eine Sprachlehre gehört zu den ältesten liechtensteinischen Schul- büchern. Die (26) Deutsche Sprachlehre für die Jugend des souverainen Fürstenthums Liechtenstein war eines der beiden Bücher, die schon 1835 in Chur gedruckt wurden. Das Büchlein zählt 61 Seiten und enthält ') Für diesen Zweck hätte es kaum einen berufeneren Verfasser geben können, da Herr Fürstl. Rat Büchel abwechselnd Schulmann und Staatsmann war (zuerst Lehrer, dann Regierungssekretär, dann wieder Lehrer, schliesslich Regierungschef-Stellvertreter). Das Werk enstand aus einem Anhang zu seinem Staatsbürgerkunde-Entwurf (s. oben). 239
	        

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