Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1965) (64)

— 176 — fürsprechen an vrtail / vmb zu fragen vnd zum rechten zu setzen, ob man Jm / sollichs obgemeltn Briefs Jch billich geloüplich widerüm / geben solte mit dess vorign Landtgerichts anhangenden Jnsigel besigelt, Darumb fragt ich obgenannter / Landtrichter der vrthail vmb, vnd ward nach / meiner frag von gemainen rechtsprecheren ainhei - /liglich zue recht erkent, das man im dess vorgemelten / tädingsbrief billich widerumb geben solte, mit dess / vom Landt- gerichts anhangendem Jnsigel besiglet,/ vnd darumb so ist diss Vidimus mit vrtail geben / vnd mit dess Jeczigen Landtgerichts zue Rankhweil // an- hangendem Jnsigel mit vrtail besiglet (. doch mir / vnd meinen Erben ohn- schädlich .) am Mitwochen nach / Sant Erasmus tag in dem Jar, da man zalt nach / der geburt Christi vierzehenhundert im Neüntem / fünfzigisten Jahre». (1459 Juni 6.) «Da die sere Copia von dem wahren Ori/ginali von wort zue wort abge- schrieben / vnd demselbigen collarionando gleich- / lautend erfunden worden, bezeügt / mein Notarii eigene Handvnderschrifft. / Meyenfeld den 19. Aug. 1670. Peter Notorfer Not. Publ./ bekent wie obsteht. Rückseite: «Copia vidimata / Eins Briefs, das / Neugereüt zue Tri- /sen betreffende. / (Cop)iert sub Lit. C» Abschrift D' Pfarreiarchiv Triesen, inseriert im bruchstückhaften Urbar der Pfarrkirche und von St. Mamerten. 25x16 cm (Mappe 44): «Urbaria der Pfarr- pfrund züe Trisen / ündt / St. Mamerten Caploney 
daselbsten». Die Abschriften wurden von Pfarrer M. Valentin von Kriss (f 1692) angefertigt. Die hier in Frage kommende Abschrift ist mit folgenden Worten eingeleitet: «Copia C / Copia vidimata betreffend einen Verglih / wegen Neügrüts zu 
Trisen./» (Zu Pfarrer Valentin von Kriss, vgl. JbL. 1902, 15 f., 35, 42 f., 64 ff., 80, 226 ff., (Büchel). Abschrift D- ebenfalls im Pfarreiarchiv Triesen, Halblederband 21 x 17 cm. Zur Entstehung des Bandes und über den Copisten gibt die Einleitung Auskunft: «Anmerckungen. / So hiesige pfarrpfründ und Pffarrey / zü trisen betreffen / Welche / theils aus den alten Blätteren so von / herrn Kammerer vnd pffarrer Valentin / von Kriss annoch vorhanden, theils / aüch durch mehrere Jahr her erfahren, / ünd zü ferner Nachricht in dieses / Büch zü samen getragen als der- / mahliger pffarrer Christian Wenaweser / im Jahr 1781». (Zu Pfarrer Christian Wenaweser vgl. JbL. 1902, 81 ff., 99 ff., (Büchel). Regest en: Im «Repertorium der im hochfürstlichen Schloss Höchen Lichtensteinischen Archiv Befindtliche Docümenten, acten ündt schrifften» II, p. 15: «Copia Vidimus über den Vertrag des / Noval-Zehendten zü Triessen das vidimus / de dato 1459 der sogenandte Tädigüns - /brieff aber zwischen Hartman Bischoffen / zü Chür, ündt Graff Rudolphen zü / Werttenberg gibt der Pfründt zü Triessen / den drittel weinzehendt, ündt den 4ten theil an / korn- ündt allerley kleinzehendt / anno 
1408». (Eintrag aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Regierungsarchiv, Vaduz). Kaiser, 206: «1416. Bischof Hartmann entscheidet einen Zehntstreit zwischen dem Pfarrer zu Triesen und Heinrich von 
Unterwegen». (Die Jahreszahl bei Kaiser kann nicht stimmen); KB. 262.
	        

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