Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1965) (64)

— 121 — 7 Füssen in Bayern; Schratz, Schrätz, deutscher Familienname, Heintze- Cascorbi, Die deutschen Familiennamen, Berlin 1933, 431. 8 Fürstenburg im Vintschgau. 9 Schluderns im Vintschgau. 10 Taufers im Münstertal, Gerichtsbez. Glums. 11 Reichenberg im Vintschgau. 12 «Lüg», wohl Lueg; vgl. JbL. 1925, 25 (Büchel). 25. 1394 (?) Die Grafen Heinrich1 und Hartmann von Werden- berg-Vaduz2 schliessen angeblich mit Graf Albrecht3 dem Älteren von B lu d e n z einen Vertrag wegen der Fischenz in der «Eschan».4 Regest: Kaiser, 207; Krüger, n. 555. Literatur: JbL. 1920, 18 (Büchel); KB. 227; JbL. 1935, 26; Krüger, S. 214; vgl. Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins X., 1859, Nr. 20, S. 428 f. Punkt 7, hrsg. Mone. Zum Regest: Das Regest geht auf Peter Kaisers Geschichte des Für- stentums Liechtenstein zurück (S. 207); Krüger übernahm es in seinen Regesten (n. 555). Eine eigens für die Fischereirechte in der Esche zwischen den oben genannten Vertragspartnern abgeschlossene Vereinbarung lässt sich weiter nicht nachweisen. Weder Kaiser noch Krüger geben nähere Auskunft. Kann also eine eigene Urkunde für das Regest nicht nachgewiesen werden, so ist dennoch dessen Inhalt urkundlich erwiesen: Die Vereinbarung ist als Ver- tragspunkt in der Urkunde von 1394 April 25. eingeschlossen (LUB. 1/3, 87 ff. besonders S. 89). Die Vertragspartner einigten sich in dieser Urkunde über die •Aufstellung von Ammännern am Eschnerberg, die dortige Gerichtsbarkeit, die Tafemenhaltung, den Zoll, die Geleitrechte, das Ausschlagen der Weiden und das Recht zum Fischen in der Esche: «vnd vmb die vischentz in der Eschach ist berett. das aber wir vorgenanten baid tail. dieselben vischentz. bmchen vnd messen sollint mit vischen / vnd mit krepssen unveuarlich. vnd och mit beschaidenhait. das ich vorgenanter Graf Albrecht, niemand andern erlo- ben sol dar inn ze vischent noch ze 
krebssend». Der Artikel über das Fischen in der Esche wurde in dem acht Jahre später (1402, November 30.) zwischen Graf Hartmann von Werdenberg-Vaduz und Graf Albrecht von Werdenberg- Heiligenberg zu Bludenz abgeschlossenen Vertrag inhaltlich übernommen (vgl. LUB. 1/3, 213). Es scheint sogar, dass Peter Kaiser, falls ihm keine eigens
	        

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