Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

4) Prof. Giger aus Solothurn wirkte 1841 — 43 an der kath. Kantonsschule in Disentis und Chur. Bazzigher 1. c. 204. Vermutlich ursprünglich aus Grau- bünden. HBLS III. 513. Im Programm der Schule von 1840 findet sich die englische Sprache noch nicht als Lehrgegenstand angemerkt. 5) Siehe vorhergehendes Stück zum 26. März 1842. Nr. 10 Schweizerische Kirchenzeitung 2. April 1842, S. 221 Graubünden. In No. 1 dieses Jahrganges wurde in diesem Blatte von einem mit der Sachlage sehr vertrauten Correspondeten Einiges über den Zustand der in liberalen Blättern emsig gepriesenen Kantonsschule in Disentis gesagt, und bestimmte Thatsachen manhaft gemacht. Hr. Kaiser, welcher Rektor dieser Schule ist und im genanntem Artikel insbesondere berührt wurde, sendet uns in einem Schreiben vom 20. März d. J. folgende Erklärung zu: «Den Verfasser des Schmähartikels im diesjährigen Januarheft der Schw. Kirchenzeitung von Luzern S. 9 gegen die hiesige Kantonsschule und gegen den Unterzeichneten erkläre ich hiemit für einen gemeinen Verdächtiger und Ehrabschneider, bis er seinen Namen öffentlich nennt, dass man gegen ihn verfahren kann, wie seine niederträchtige Handlung verdient. Gotteshaus Disentis 20. Febr. 1842. P. Kaiser, Rektor». Da Hr. Kaiser in dem Begleitschreiben der Redaktion eine Lektion über die schuldige Liebe zum Besten gab, nach welcher man nicht sollte veröffentlichen dürfen, was irgend jemanden unangenehm sein könnte, so hätten wir ihm gerne den Gefallen erwiesen, diese Erklä- rung zu besserer Überlegung zurückzubehalten; aber anderseits durften wir seinem dringlichen Begehren doch auch nicht entgegen sein. Lei- der scheint diese Erklärung nach Inhalt und Form wie dazu gemacht zu sein, dass das Publikum im Glauben an die in No. 1 ausgesproche- nen Bemerkungen noch bestärkt werden soll. Denn der Form nach könnte die Erklärung nicht wohl plumper abgefasst werden; dem Inhalt nach aber sagt sie ganz vorzüglich, dass man den Verfasser kennen möchte, um gegen ihn verfahren zu können. Ist das eine Widerlegung? Wir wollen übrigens dem Verfasser auch nicht benehmen, seine Bemerkungen hierüber zu machen. 99
	        

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