Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

Nr. 9 Peter Kaiser an Alois de Latour 
27. März 1842 Hochgeachteter Herr Landrichter ! Die Materialien habe ich erhalten und durchgegangen. Nur über die Sehlde in St. Luzi selbst habe ich wenig Ausschluss, auch schrieb Hr. Dr. Kaiser nur kurz darüber.1) Jch bin indess mit dem Stunden- plan beschäftiget und mancherlei Anordnungen, mache mich aber so- gleich an die Aufgabe, jene Schmäh-Broschüre zu widerlegen, und die Akten sind hinreichend und schlagend. Über die Rechnungen kann man kurz sein; sie in extenso anzuführen würde viel Platz wegneh- men, auch steht es ja dem Corp. Cath. zu, sie zu durchgehen, wenn es will, auch das einzelne Mitglied. Jhre Bemerkung werde ich benützen und trachten, ein befriedigendes Ganze hervorzubringen. Herr Schw. ist nun fort; er hat sich hier legal gehalten und von allen Abschied genommen, sogar von der Elite des Dorfs. Jm Kirchen- besuch war er eifrig und unermüdlich und in allen äussern Religions- handlungen. Die zwei Schüler mit zu schleppen hat er alle Künste ge- braucht, und, wie er sagt, wird in St. Gallen alles für sie bezahlt. Drei sind zu diesem Werk zusammen gestanden, Hr. Sch., Hr. Propst und noch ein dritter, den man mir nicht genannt. Es zeigt uns an, dass eine ganz besondere Absicht dabei vorwalten muss. Diese Menschen sind alles fähig, umso mehr bedaure ich, dass mein Vorschlag nicht ange- nommen worden: den Herrn Schw. sogleich zu entlassen, wenn er sich nicht weiss machen könne und eine widerlegende Erklärung abgebe. Der Mann ist gefährlicher als ich glaube, und ein Lügner von so furcht- barer Art, dass ich glaube, er würde sich nicht scheuen, einen solchen Eid zu schwören, wenn er dabei etwas gewänne. Jch glaube, dass man von ihm das Schlimmste erwarten darf, jedoch wird er keinen grossen Schaden anrichten. Jmmerhin aber wird es gut sein, wenn man einige bedeutendere öffentliche Blätter auf seiner Seite hat. Ausserdem muss ich noch Kenntnis geben von dem Wunsche sämt- licher Lehrer, es möchten ihnen ihre Gehalte zu einer bestimmten-) Zeit, viertel- oder halbjährig ausbezahlt werden, ohne dass sie sich besonders an den Herrn Kassier zu wenden brauchen. In der That wird der Klage, besonders der neuen Lehrer abgeholfen, welche darüber in anderen Ansichten stehen. 97
	        

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