Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

') Die Broschüre betitelte sich: Geschichtliche Darstellung des katholischen Kantonalschulwesens in Graubünden 1841. Der Verfasser war der bekann- te Kirchenhistoriker Johann Franz Fetz (t 1884), damals Pfarrprovisor in Churwalden, später Hofkaplan in Vaduz. Mayer J. G., St. Luzi bei Chur 1907, S. 125. Über Fetz HBLS III. 145. -) Damit ist Kaiser als Hauptredaktor der 1842 erschienenen Schrift: «Die katholisch-bündnerische Schulangelegenheit» erwiesen. 3) Jakob Franz Riesch, geboren 1784 in Lenz, zuerst Pfarrer in Ems und dann in Galgenen, wurde 1841 Kanzler und 1844 Dompropst, gestorben 1861. Er war also nur jung, insofern er erst eben in die bischöfliche Kanzlei kam. Über ihn Tuor, Reihenfolge der Domherren 1905. S. 26. Simonet J. J., Die kathol. Weltgeistlichen Graubündens 1920, S. 54. Chronica Monasterii II. 78, 157 zu 1840 bezw. 1843. Kurz über ihn HBLS V. 627. 4) Die Stelle ist zerrissen und inhaltlich wohl kaum anders zu deuten. 5) Kaiser unterstrich «hier». ") Nach den Katalogen der Schule studierte Benedikt Condrau von Disentis 1837/38 und 1839/40 an der kath. Kantonsschule, ferner Placidus Condrau in den gleichen Jahren. Condrau Josef ist 1839/40 als Schüler nachzu- weisen. Ein Lieblingsschüler von Schwarz war Placidus Condrau, der auch unter dessen Einfluss das Lied vom Schwerte dichtete, das sich freilich an Schillers Lied von der Glocke anschloss, jedoch eine beachtenswerte Leistung war. Chronica Monasterii II. 17 — 20. 7) Ludwig Vieli (1808- 1867). Sohn des Balthasar Vieli, Advokat in Chur, Bundesstatthalter, Gesandter zur Tagsatzung, Landrichter und Ständerat. HBLS VII. 244. 8) Siehe vorhergehenden Brief. 9) Kaiser unterstreicht selbst die Negation «nicht». 10) «zwei» ist von Kaiser unterstrichen. Nr. 8 Peter Kaiser an Alois de Latour 26. März 1842 Bericht über die Frühlingsprüfung 1842.1) Die Frühlingsprüfungen wurden den 21, 22 und 23. März abgehal- ten. Das Resultat war im Ganzen befriedigend. Anwesend war ausser dem Hochw. Abt und den Hr. Conventualen und Hr. Professoren niemand, vom Dorfe nur die Herrn Condrau, Vater und Sohn.2) 94
	        

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