Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

gestürzt zu sehen. Es war freilich ein kühner Gedanke, eine Schule mitten unter eine verwahrlosete Bevölkerung zu stellen, der sogar die Sprache der Schule fremd ist, und dass diese Schule doch Anklang fand und noch findet, ist ein Beweis, dass das Bedürfniss mehrer Bil- dung allgemeiner gefühlt wird, als man vielleicht glaubt. Ich bin fest überzeugt, das sich hier eine ordentliche Schule halten lässt, aber man muss in der Wahl der Lehrer strenge sein, und wer sich nicht auf ge- wisse Weise opfern kann, der taugt nicht dazu, Licht in eine Wildnuss unter verwahrlosete Seelen zu bringen. Wie gesagt, der Gedanke ist kühn und schön und edel und hat mich wenigstens immer ange- sprochen. Die Vergangenheit ist eine Quelle der Erfahrung, und wenn die Schule hier zu verbleiben hätte, würde ich versuchen, die Mittel anzugeben, welche Dauer und Zuverlässigkeit der Hülfe und Errei- chung des Zweckes sichern könnten. So wünschenswerth in mancher Hinsicht die Vereinigung mit St. Luzi sein mag, so besorge ich doch, dass weder die Frequenz in die Länge bedeutender wird, noch die Leistungen für Urtheilsfähige grösser sein werden. Der Übelstand an dem wir hier laboriren, tritt auch dort und ziemlich in grösserem Maasse ein, ich meine die Abhängigkeit in Beziehung auf Wohnung und Kost, ohne der andern zu gedenken. Es ist unmöglich, dass eine Schule in Absicht auf Erziehung besonders Erspriessliches leisten könne, wenn sie nicht die Zöglinge in jeder Beziehung in ihrer Gewalt hat.') Nichts ist schlimmer als ein getrenntes Regiment, besonders im Fach von der Erziehung und des Unterrichts. Nur durch die Einheit im Wollen und Handeln macht man auf die Jugend einen Eindruck, der er- ziehend wirkt. Aller Zwiespalt, alle Opposition tödtet zum vorneherein alles Vertrauen, mithin die moralische Bedingung aller Erziehung und allen Unterrichts. Das Lernen, das Kenntnisssammeln macht nur schlimmer, wenn die feste moralische Grundlage fehlt. Meine Ansicht stimmt ganz mit der Ihrigen überein: Man soll der geistlichen Behörde die Oberaufsicht in ihrem Gebiet lassen, die ihr gebührt; alles andere aber soll unbedingt dem Schulrath überlassen sein und ich sage dies nicht aus Mistrauen gegen die Curie, sondern zum Frommen der Sache. Sodann meine ich, sollte der löbl. Schulrath auf dem Fuss der Gleichheit unterhandeln und in seinen Privilegien fest bleiben, es ist eine Sache, die für Katholisch-Bünden von der grössten Wichtigkeit ist und ein wahrer Staatsmann haftet nicht an der 86
	        

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