Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

— 108 - Obsiegen der Bahner bedeutete (JbL. 1908, 114 n. 26, Schädler). Die Fläscher aber Hessen die Angelegenheit nicht auf sich beruhen und brachten den Streit vor ein neues Schiedsgericht, das im 'Wesentlichen die Vorentscheide schützte und die Bestimmungen über die Frühjahrs- und Herbstweid umschrieb (JbL. 1908, 114 n. 29, Schädler). Im Jahre 1594 Juni 10. wurde in derselben Sache nocheinmal vor einem Schieds- gericht verhandelt, das die alten Entscheide bestätigte, die Grenze jedoch als Weidgrenze und nicht als Landesgrenze definierte (JbL. 1908, 119 n. 58, Schädler). Das war aber nur das vorläufige Ende des Streites. Die Gemeinde Balzers und die Kirchgenossen von Kleinmels traten 1812 Oktober 14. als Kläger gegen Maienfeld und Fläsch auf. Dabei wurde die Urkunde von 1389 sowie die späteren Entscheide als Beweismittel geführt und in ihrem Wesen im Entscheid über- nommen; eine umstrittene Waldparzelle verteilte das Gericht zu glei- chen Teilen an die Streitparteien in einem Kompromiss vom Jahre 1813 Januar 8. (JbL. 1908, 165 n. 299; Klenze v., 22). Verträge von von 1816 Mai 26. (JbL. 1908, 166 n. 300, Schädler), von 1821 Mai 14. (JbL. 1908, 166 n. 304, Schädler) und von 1832 (JbL. 1908, 168 n. 316, Schädler) präzisierten die Abmachungen von 1813. Spitzagud fällt mit dem 678 m hohen Gipfel Tschingel, Drachen- löcher zusammen. Vgl. zur Grenzziehung auch die beiden Karlen aus dem 18. Jahrhundert, (JbL. 1956, 56, Frick). 20. 1389 Bischof Hartmann von Chur, Graf von Werdenberg-Vaduz1, ver- leiht angeblich der Kapelle St. Peter'2 einen Ablass. Bemerkung: Peter Kaiser, schreibt in seiner Geschichte des Fürsten- thums Liechtenstein, Chur 1847,"158 f.: «Papst Bonifazius begnadigte sie (St. Peter-Kapelle) 1298 und 1300 mit verschiedenen Ablässen, das gleiche that Bischof Hartmann von Chur 
1389». Ausser dieser Nachricht besteht kein Hinweis, dass Bischof Hartmann diesen Ablass gewährt hat. Auch der Anlass zur Ablassverleihung ist unbekannt; vielmehr wurde gerade zu dieser Zeit oder kurz danach in der St. Laurentius-Kirche gebaut, vgl. die Urkunde von 1394, Sept. 27 in diesem Band; (JbL. 1827, 56 f., Büchel; Kdm. 81). Kaisers Notiz kann man nur mit Vorbehalten wiedergeben; man muss an ihrer Richtigkeit zweifeln. 1 Graf Hartmann IV. von Werdenberg-Vaduz (ca. 1345/50 — 1416). 2 Zu St. Peter vgl. JbL. 1927, 25 ff. (Büchel); Kdm. 93 ff.; JbL. 1957, 233 ff. (Beck D.); JbL. 1958, 35 ff. (Malin); JbL. 1959, 305 ff. (Müller J.).
	        

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