Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

— 105 — weiden und weder der Weide wegen noch des gemeinen Grundbesitzes wegen über diese Marken herab etwas zu tun oder zu schaffen haben. Dessgleichen dürfen auch die von Balzers2 über die genannten Marken hinaufwärts kein Vieh weiden noch auf ein Weiderecht hin, noch gemeinen Besitzes wegen darüber hinauf etwas tun oder schaf- fen. Und wenn eine von beiden vorigen Parteien darüber hinaus wei- den würde oder der Weide wegen und aus Gründen gemeinen Be- sitzes etwas einander zufügen würde, so kann das der andere Teil wohl verwehren und dafür pfänden, wie das auch die eben dargelegten beeideten Zeugenaussagen zeigten. Dafür, dass dieser Spruch und alle vorgenannten Stücke gänzlich von beiden Teilen und von allen ihren Nachkommen gehalten werden, und zu Urkund ganzer Wahrheit und zum Zeugnis, dass die genannten Schiedsleute gemeinsam und einhellig übereinkamen und urteilten und sich dazu bekennen, wie oben ge- I schrieben steht, habe ich, vorgenannter Graf Johann von Wei- denberg, Herr zu Sargans1, mein eigenes Siegel an diesen Brief gehängt. Auch die erwähnten vier Schiedsleute: Heinrich Stöckli6, Bürger von Feldkirch, Heinrich Blatter', Ammann im Walgau, Hartwig von M a i e n f e 1 d und auch Hans Wert, der alte Richter von R a g a z , haben öffentlich, jeder einzel sein Siegel an diesen Brief gehängt. Wir bestätigen, dass wir alle vier einhellig diesen Spruch, wie er oben geschrieben steht, ge- fällt haben. Das geschah, und der Brief wurde ausgeferigt am nächsten Sonntag vor dem Fest des heiligen Bartholomäus, des heiligen Apostels, als man nach Christi Geburt dreizehnhundert neunundachtzig Jahre zählte. Abschriften: zwei Abschriften im Gemeindearchiv Balzers. Ältere Abschrift: im Urkundenband von 1780, fol. 3.4. «Reper- torium / über die Gemeindts Briefe Einer / Ehrsamen Gemeind Balzers und Klein / Melss in der oberen Herrschaft Vadüz dieses Reichs-Fürstenthums Liechtenstein». 39 X 26,5 cm. «Zweiter Brief / Von der Gemeind Balzers gegen die zü Mayenfeldt /ünd Fläsch die Marken ünter St. Lüzis Staig / betretend vom Jahre 1389». Der Verfasser des jüngeren Urkundenbandes, Lehrer Johann Bapt. Vogt, berichtet in seinem Vorwort, dass beim Dorfbrand von Balzers im Jahre 1795 Oktober 22. die Originalurkunden ein Raub der Flammen wurden: «nur das erwähnte Repertorium wurde durch die Geistesgegenwart eines Mannes den Flammen entrissen und war von dortan die einzige Waffe womit wir die Angriffe unserer Nachbarn zu bekämpfen hatten».
	        

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